Die Packaging and Packaging Waste Regulation kurz PPWR ist die neue EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie schafft für Unternehmen erstmals einheitliche und verbindliche Anforderungen an Verpackungen über alle Mitgliedsstaaten der EU hinweg, ergänzt und ersetzt schrittweise bisherige nationale Regelungen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, den Verbrauch von Primärrohstoffen zu senken, Verpackungen recyclingfähiger zu gestalten, den Einsatz von Rezyklaten zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Verpackungen sie einsetzen, wie diese zusammengesetzt sind und ob Größe, Material und Aufbau zu den künftigen Anforderungen passen.
Die Verordnung betrifft nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder für den Versand ihrer Waren nutzen – vom Onlinehandel über Industrieunternehmen bis hin zu Logistik- und Produktionsbetrieben. Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026, viele konkreten Vorgaben werden schrittweise bis 2030 eingeführt.
In diesem Artikel erfahren Sie, was die PPWR konkret für Sie und Ihre Verpackungen bedeutet.
Welche Anforderungen und Nachweise im Einzelfall relevant sind, hängt vom jeweiligen Produkt und Ihrer Rolle ab. Unsere Kundenberater klären dies gerne persönlich mit Ihnen:
Was ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die europäische Verpackungsverordnung – auf deutsch: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die offizielle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2025/40. Sie ist ein zentraler Bestandteil des European Green Deal und des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und zielt darauf ab, Verpackungen innerhalb der EU nachhaltiger zu gestalten. Konkret sollen Verpackungen bis zum Jahr 2030 besser recycelbar und wiederverwendbar zu machen. Statt unterschiedlicher nationaler Vorgaben gelten zukünftig einheitliche Anforderungen für alle Mitgliedsstaaten.
Die Verordnung umfasst dabei den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung:
- Entwicklung und Gestaltung
- Materialauswahl und Herstellung
- Kennzeichnung und Vermarktung
- Nutzung und Wiederverwendung
- Sammlung, Sortierung und Recycling
- Finanzierung und Organisation der Entsorgung.
Die PPWR ist daher nicht nur ein Thema für Verpackungshersteller, sondern es entstehen auch Pflichten für Händler, Importeure, Produkthersteller, Logistikunternehmen und Onlinehändler. Verpackungen müssen künftig nicht nur unter funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden sondern auch hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und ihrem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Die PPWR fügt sich damit in die bestehenden EU-Umwelt- und Abfallgesetze: die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG), die Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie 2019/904) sowie der Beschluss 2020/2053 über das Eigenmittelsystem der EU und die Chemikalienverordnung Nr. 1907/2006 (REACH), die chemische Stoffe reguliert.
Im Mittelpunkt der PPWR steht das Prinzip Design for Recycling: Verpackungen sollen so entwickelt werden, dass sie nach ihrer Nutzung möglichst einfach sortiert, recycelt und erneut als Rohstoff eingesetzt werden können.
| Vollständiger Name | Packaging and Packaging Waste Regulation |
| Deutsche Bezeichnung | EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle |
| Ziel | Weniger Verpackungsabfälle und stärkere Kreislaufwirtschaft |
| Geltungsbereich | Alle EU-Mitgliedstaaten |
| Betroffene Unternehmen | Hersteller, Händler, Importeure, Onlinehändler, Logistikunternehmen und Verpackungsverwender |
Welche Ziele verfolgt die PPWR?
Ziel der EU ist es bis 20250 eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft aufzubauen. Verpackungen schützen Produkte und ermöglichen deren Lagerung, Transport und Verkauf. Gleichzeitig verbrauchen sie große Mengen an Rohstoffen und verursachen einen erheblichen Teil des Abfallaufkommens. Durchschnittlich produziert jeder Europäer jährlich beinahe 180 kg an Verpackungsabfällen. Dabei stellen Verpackungen einen der größten Verbrauch von frischen (unrecycelten) Materialien dar: Ganze 40% der Kunststoffe und 50% des Papiers werden in der EU für Verpackungen genutzt. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen wird der Anteil an Verpackungsmüll in der EU bis 2030 um weitere 19 % steigen, wobei Kunststoffverpackungen sogar um 46 % zunehmen werden. Würde an der jetzigen Entwicklung nichts verändert werden, wäre das Abfallaufkommen bei Verpackungen in der EU bis 2040 um ca. 37 % höher als heute.
Die PPWR soll diesen Ressourcenverbrauch reduzieren. Im Mittelpunkt steht dabei der Gedanke der Kreislaufwirtschaft: Die Verpackungen von heute sollen auch als Verpackungen von morgen dienen können. Außerdem werden Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsabfällen und zur Verringerung der Komplexität von Verpackungsmaterialien erwogen. Zum Beispiel durch eine bessere Trennung von Plastik und Papier. Die PPWR geht dabei über eine rein normative Anpassung hinaus und beinhaltet operativ verbindliche Nachhaltigkeitsziele, die an unternehmerische Prozesse, Verpackungsdesign und Lieferketten gekoppelt sind. Des Weiteren gibt es EU-weit auf Länderebene sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Vorschriften für den Umgang, die Reduzierung und das Recycling von Verpackungen. Dabei sind einige Länder Vorreiter und andere Nachzügler, was vor allem die Recyclingquote angeht. International agierende Händler stehen zudem vor der Herausforderung, allen Regelungen in den Ländern zu entsprechen, in denen sie aktiv sind. Dies gilt auch für Online-Händler, die ins Ausland versenden. Der neue EU-Vorschlag über Verpackungsabfälle soll diese EU-weiten Herangehensweisen auf einem höheren Standard harmonisieren und vereinfachen.
Im Mittelpunkt der PPWR stehen fünf Handlungsfelder:
| Handlungsfeld | Ziel |
|---|---|
| Abfallvermeidung | Weniger Verpackungsmaterial und weniger unnötiges Verpackungsvolumen |
| Recyclingfähigkeit | Verpackungen sollen ab 2030 recyclingfähig gestaltet sein |
| Rezyklateinsatz | Mehr recycelter Kunststoff soll neues Kunststoffmaterial ersetzen |
| Wiederverwendung | Mehrweg- und Nachfüllsysteme sollen in bestimmten Bereichen ausgebaut werden |
| Harmonisierung | Einheitlichere Regeln sollen den europäischen Binnenmarkt stärken |
Das Hauptziel ist eine schrittweise Reduzierung des Verpackungsmülls: um 5 % bis 2030, um 10 % bis 2035 und um 15% pro Mitgliedsstaat und Kopf bis 2040 (im Vergleich zu 2018). Die konkreten Anforderungen an Unternehmen, ergeben sich aus den einzelnen Bestimmungen der Verordnung.
Für wen gilt die PPWR?
Die PPWR gilt für alle Verpackungen und Wertschöpfungsstufen, unabhängig vom Material (Kunststoff, Karton, Glas, Metall etc.) und der Branche – also auch für B2B, Logistik, E-Commerce, Handel und Produktion. Die Verordnung ist eine gleichwertige und verbindliche Vorgabe für alle EU-Mitgliedstaaten, um einheitliche Regeln für den gesamten Markt zu schaffen. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, ihre Verpackungen nicht mehr nur funktional, sondern als Teil einer nachhaltigen Wertschöpfung zu planen.
Je nach Rolle in der Lieferkette können unterschiedliche Pflichten entstehen. Betroffen sein können:
- Hersteller von Verpackungen
- Unternehmen mit eigenen Produkt- oder Versandverpackungen
- Importeure verpackter Waren
- Onlinehändler und Versandhändler
- Groß- und Einzelhändler
- Industrie- und Produktionsunternehmen
- Logistik- und Fullfilment-Dienstleister
- Gastronomie- und Take-Away-Betriebe
Welche Verpflichtung im Einzelfall greift, hängt unter anderem davon ab, wer eine Verpackung herstellt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt, importiert oder erstmals in einem Mitgliedsstaat der EU bereitstellt. Die konkrete rechtliche Rolle muss daher für jede Verpackungs- und Vertriebskonstellation separat geprüft werden.
Glücklicherweise schneidet der Verpackungsmarkt in Deutschland dank des Verpackungsgesetzes bereits recht gut ab. Viele Anforderungen aus der Gesetzgebung wurden in den letzten Jahren proaktiv in Angriff genommen. Unternehmen sollten dennoch frühzeitig ihre Verpackungsstrategien überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Ab wann gilt die PPWR?
Der Rat der Europäischen Union hat die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) am 16. Dezember 2024 verabschiedet. Am 22. Januar 2025 wurde die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Sie gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026.
Wichtig: Der 12. August ist nicht der Stichtag, an dem sämtliche Detailanforderungen gleichzeitig greifen, vielmehr werden die konkreten Vorgaben schrittweise in Kraft treten.
| Zeitpunkt | Was tritt in Kraft |
|---|---|
| 19. Dezember 2024 | Unterzeichnung der finalen Verordnung |
| 22. Januar 2025 | Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union |
| 11. Februar 2025 | Inkrafttreten der PPWR |
| 12. August 2026 | Allgemeiner Beginn der Anwendung |
| Ab 2028 | Schrittweise Einführung weiterer Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Bestimmungen und Durchführungsakte |
| Ab 2030 | Wesentliche Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Verpackungsminimierung und bestimmten Verpackungsformaten |
| 2035 und 2040 | Weitere Zielstufen, unter anderem für Abfallvermeidung und Recyclingfähigkeit |
Was sind die wichtigsten Anforderungen der PPWR?
Die PPWR verbindet Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen mit Vorgaben zur Abfallvermeidung, Kennzeichnung, Wiederverwendung und Herstellerverantwortung.
| Anforderung | Was bedeutet sie? |
|---|---|
| Recyclinggerechte Gestaltung | Verpackungen müssen so konstruiert sein, dass ihre Materialien in geeigneten Recyclingverfahren zurückgewonnen werden können. |
| Recycling in großem Maßstab | Langfristig reicht eine theoretische Recyclingfähigkeit nicht aus. Verpackungen müssen auch tatsächlich in relevanten Mengen gesammelt, sortiert und recycelt werden. |
| Mindestrezyklatanteile | Bestimmte Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 vorgeschriebene Anteile an Post-Consumer-Rezyklat enthalten. |
| Verpackungsminimierung | Gewicht und Volumen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden, ohne Schutz, Hygiene oder Funktion zu beeinträchtigen. |
| Begrenzung von Leerraum | Für bestimmte Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen wird der zulässige Leerraum begrenzt. |
| Kennzeichnung | Harmonisierte Kennzeichnungen sollen Materialzusammensetzung, Sortierung und Wiederverwendung verständlicher machen. |
| Stoffbeschränkungen | Bestimmte Stoffe werden begrenzt. Dazu zählen unter festgelegten Voraussetzungen auch PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. |
| Mehrweg und Wiederbefüllung | Für bestimmte Verpackungsarten und Vertriebsbereiche gelten Wiederverwendungsziele oder Pflichten zum Angebot von Mehrwegoptionen. |
| Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) | Hersteller müssen sich registrieren und sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung beteiligen. |
| Dokumentation und Konformität | Für Verpackungen werden technische Unterlagen und Konformitätsnachweise relevant. |
Was bedeutet Recyclingfähigkeit nach der PPWR?
Bis 2030 sollen Verpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig sein. Dabei geht es nicht allein darum ob ein Material grundsätzlich recycelt werden könnte. Entscheidend ist auch, wie die Verpackung aufgebaut ist, ob ihre Bestandteile getrennt werden können und ob sie mit vorhandenen Sammel-, Sortier- und Recyclingprozessen kompatibel ist. Die PPWR betrachtet zwei Ebenen:
- Design for Recycling (DfR): Die Gestaltung der Verpackung soll recyclingorientiert sein und damit eine hochwertige stoffliche Verwertung ermöglichen. Bis 2028 werden die konkreten Kriterien und Anforderungen definiert. Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingorientiert gestaltet sein.
- Recycling at Scale (RaS): Die Verpackung wird in der Praxis in ausreichendem Umfang gesammelt, sortiert und recycelt. Ab 2035 müssen Verpackungen nachweislich im großen Maßstab recycelt werden (mindestens 55 % des Materials, bei Holz mindestens 30%).
In Zukunft sollen Verpackungen Leistungsstufen zur Recyclingfähigkeit zugeordnet werden. Verpackungen mit unzureichender Recyclingfähigkeit dürfen langfristig nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Um das zu erreichen, werden unter anderem Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt. Zudem soll festgelegt werden, welche Verpackungsarten kompostierbar sein müssen, damit Verbraucher sie in den Biomüll werfen können.
Folgende Verpackungsmaterialien, -arten, -kategorien sind definiert:
- Papier/Pappe: Verpackungen und Verbundverpackungen überwiegend aus Papier/Pappe
- Metall: Stahl, Verbundverpackungen überwiegend aus Stahl, Aluminium, Verbundverpackungen überwiegend aus Aluminium (starr und halbstarr)
- Kunststoffe: PET (starr und flexibel), PE (starr und flexibel), PP (starr und flexibel), HDPE und PP (starr), PS und XPS (starr), EPS (starr), PVC, PC, biologisch abbaubare Kunststoffe wie PLA, PHB
- Holz, Kork: Verpackungen aus Holz, einschl. Kork
Was sind die Leistungsstufen der Recyclingfähigkeit?
In Zukunft sollen Verpackungen Leistungsstufen zur Recyclingfähigkeit zugeordnet werden. Um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu bewerten werden in der PPWR 3 Leistungsstufen eingeführt
- Leistungsstufe A: mindestens 95 % recyclingorientierte Gestaltung entspricht Stufe A für großmaßstäbliches Recycling (RaS)
- Leistungsstufe B: mindestens 80 % recyclingorientierte Gestaltung entspricht Stufe B für großmaßstäbliches Recycling (RaS)
- Leistungsstufe C: mindestens 70 % recyclingorientierte Gestaltung entspricht Stufe C für großmaßstäbliches Recycling (RaS)
Verpackungen die diese Anforderungen zur Recyclingfähigkeit nicht erfüllen, dürfen langfristig nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Welche Merkmale können die Recyclingfähigkeit verbessern?
- eine möglichst einfache Materialzusammensetzung
- gut trennbare Verpackungskomponenten
- wenige recyclingkritische Beschichtungen und Verbundschichten
- sortierfähige Farben und Materialien
- Etiketten, Klebstoffe und Druckfarben, die den Recyclingprozess nicht unnötige beeinträchtigen
- klare Zuordnung zu einem bestehenden Abfallsystem
Monomaterial kann die Sortierung und Verwertung erleichtern, ist aber nicht automatisch PPWR-konform. Auch Zusatzstoffe, Klebstoffe, Druckfarben, Beschichtungen und die vorhandenen Recyclinginfrastruktur müssen berücksichtigt werden.
Welche Rezyklatanteile sind für Kunststoffverpackungen vorgesehen?
Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 einen festgelegten Mindestanteil an recyceltem Material enthalten. Das soll dazu beitragen, recycelten Kunststoff zu einem wertvollen Rohstoff zu machen. Gemeint ist grundsätzlich recycelter Kunststoff aus Verbraucherabfällen, sogenanntes Post-Consumer-Rezyklat. Die Höhe hängt von der Verpackungsart, ihrer Verwendung und möglichen Ausnahmen ab.
Die Verordnung unterscheidet unter anderem:
- kontaktempfindliche Verpackungen, bei denen PET der Hauptbestandteil ist
- andere kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen
- Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen
- sonstige Kunststoffverpackungen
Für diese Kategorien gelten unterschiedliche Zielwerte. Ab 2030 werden in Stufe 1 verbindliche Mindestrezyklatanteile für neue Kunststoffverpackungen eingeführt:
- 30 % für Kontaktempfindliche PET-Verpackungen
- 10 % für Kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen (ohne PET)
- 30 % für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff
- 35 % für sonstige Kunststoffverpackungen
In Stufe 2 steigen diese Quoten ab 2040 auf bis zu 65 %.
- 50 % für Kontaktempfindliche PET-Verpackungen
- 25 % für Kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen (ohne PET)
- 65 % für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff
- 65 % für sonstige Kunststoffverpackungen
Ausnahmen gelten beispielsweise für bestimmte medizinische, pharmazeutische oder kontaktempfindliche Anwendungen. Eine pauschale Rezyklatquote auf das gesamte Kunststoffsortiment eines Unternehmens ist daher meist nicht ratsam.
Was ist der Unterschied zwischen PCR und PIR?
PCR steht für Post-Consumer-Rezyklat. Das Material stammt aus Produkten, die bereits von Endverbrauchern oder gewerblichen Endnutzern verwendet und anschließend gesammelt wurden.
PIR steht für Post-Industrial-Rezyklat. Es stammt beispielswiese aus Produktionsresten, Verschnitt oder Ausschuss, der während des Herstellungsprozesses anfällt.
Wie genau sich die beiden Kunststoffarten unterscheiden erfahren Sie im Blog Artikel über PCR und PIR..
Für die Mindestrezyklatanteile der PPWR ist insbesondere der Anteil an PCR-Kunststoffabfällen relevant.
Wie begrenzt die PPWR unnötige Verpackungen und Leerraum?
Verpackungen müssen künftig so gestaltet werden, dass Gewicht und Volumen auf das notwendige Mindestmaß begrenzt ist. Dabei dürfen Produktschutz, Hygiene, Logistik, gesetzliche Kennzeichnung und weitere notwendige Funktionen nicht beeinträchtigt werden.
Unnötige Verpackungen wie z. B. Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, kleine Tüten für Zucker oder Ketchup in Restaurants oder Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels sollen verboten werden.
Welche Kennzeichnungspflichten führt die PPWR ein?
Harmonisierte Kennzeichnungen sollen Verbrauchern die richtige Trennung von Verpackungsabfällen erleichtern. Vorgesehen sind unter anderem Information zur Materialzusammensetzung. Für wiederverwendbare Verpackungen sollen zusätzliche Angaben zur Wiederverwendung und zu vorhandenen Rücknahmesystemen bereitgestellt werden.
Ein Teil der Informationen soll künftig über digitale Datenträger wie QR-Codes zugänglich gemacht werden. Gestaltung, Piktogramme, technische Vorgaben und konkrete Einführungstermine werden teilweise erst durch weitere Rechtsakte festgelegt. Ab 2028 werden die Kennzeichnungspflichten wirksam..
Welche Rolle spielen Mehrwegverpackungen?
Die PPWR fördert wiederverwendbare Verpackungen und Nachfüllsysteme. Dabei gelten keine einheitlichen Mehrwegquoten für alle Verpackungen, die Vorgaben unterscheiden sich je nach Verpackungsart, Einsatzgebiet und Vertriebsmodell.
Relevante Bereiche sind:
- bestimmte Transportverpackungen
- bestimmte Sammelverpackungen
- Getränkeverpackungen
- Take-Away-Verpackungen
- Verpackungen innerhalb betrieblicher oder grenzüberschreitender Logistiksysteme
Eine Mehrwegverpackung muss für mehrere Umläufe konzipiert sein und Teil eines funktionierenden Wiederverwendungssystems sein. Eine stabile Verpackung allein gilt nicht automatisch als Mehrwegverpackung im Sinne der PPWR.
Welche Stoffbeschränkungen sind zu beachten?
Verpackungen sollen so hergestellt werden, dass bedenkliche Stoffe möglichst vermieden werden. Für Lebensmittelkontaktmaterialein gelten bspw. Grenzwerte für bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS.
Die Stoffanforderungen ergänzen bestehende europäische Vorschriften zu Chemikalien, Produktsicherheit und Lebensmittelkontaktmaterialien. Bei Gefahrgut, medizinischen Produkten oder anderen regulierten Waren können weitere spezialgesetzliche Vorgaben Vorrang haben oder zusätzlich gelten.
Was bedeutet erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?
Die Erweiterte Herstellerverantwortung wird häufig mit der englischen Abkürzung EPR (Extended Producer Responsibility) bezeichnet. Hersteller bzw. die nach der Verordnung verantwortlichen Unternehmen sind verpflichtet, sich an Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen zu beteiligen.
Dies umfasst unter anderem:
- die Registrierung in nationalen Verpackungsregistern
- die regelmäßige Berichterstattung über in Verkehr gebrachte Verpackungsmengen.
- Lieferanten müssen Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen liefern
Für Unternehmen, die in mehrere EU-Staaten liefern, bleiben die jeweiligen nationalen Registrierungs- und Vollzugsstrukturen relevant. Die PPWR harmonisiert zwar viele materielle Anforderungen, schafft jedoch nicht automatisch ein einziges EU-weites Verpackungsregister.
Wie können sich Unternehmen auf die PPWR vorbereiten?
Unternehmen sollten zunächst Transparenz über ihre Verpackungen herstellen. Ohne Daten zu Material, Gewicht, Aufbau, Lieferant und Verwendungszweck lässt sich schwer beurteilen, welche Anforderungen zu erfüllen sind
PPWR Checkliste für Unternehmen?
- Verpackungsportfolio erfassen: Alle Verkaufs-, Sammel-, Transport- und E-Commerce Verpackungen erfassen und dokumentieren
- Unternehmensrolle klären: Prüfen ob das Unternehmen Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Verwender ist.
- Materialdaten beschaffen: Werkstoffe, Gewichte, Rezyklatanteile, Beschichtungen, Zusatzkomponenten erfassen.
- Recyclingfähigkeit prüfen: Materialkombinationen und konstruktive Merkmale gemeinsam mit dem Lieferanten bewerten
- Verpackungsvolumen analysieren: zu große Formate, unnötigen Leerraum und hohen Füllmaterialverbrauch identifizieren
- Kunststoffverpackungen analysieren: relevante Verpackungskategorien und mögliche Rezyklatvorgaben bestimmen
- Lieferantennachweise anfordern: Technische Daten, Konformitätsunterlagen und belastbare Materialangaben einholen.
- Mehrwegpotentiale prüfen: geschlossene Lieferketten und wiederkehrende Transpoetanalysieren
- Verantwortlichkeiten festlegen: Einkauf, Nachhaltigkeit, Logistik, Produktmanagement und Recht koordinieren
- Entwicklungen verfolgen: Delegierte Rechtsakte, Leitlinien und technische Standards regelmäßig prüfen.
Eine Kennzeichnung als PPWR-konform nur dann verwenden, wenn die Verpackung, der maßgebliche Anwendungstermin und sämtliche einschlägige Anforderungen geprüft wurden. Eine pauschale Konformitätsaussage für ein vollständiges Produktsortiment ist in der Regel nicht belastbar.
Welche Verpackungen unterstützen eine PPWR-orientierte Verpackungsstrategie?
Verpackungen oder Packungen, die nicht dem europäischen Verpackungsgesetz entsprechen, dürfen in Zukunft nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für Unternehmen bedeutet dies also einen zusätzlichen Punkt, den es zu beachten gilt. Eine Verpackung aus Papier kann beispielsweise aufgrund von Beschichtungen, Klebstoffen oder Verbundbestandteilen schwieriger zu recyceln sein. Umgekehert kann eine Kunststoffverpackung in einem etablierten Stoffstrom sehr gut recycelbar sein und einen hohen Recyklatanteil haben. Bei der Auswahl der Verpackung sind daher mehrere Kriterien zu betrachten:
| Kriterium | Prüffrage |
|---|---|
| Material | Aus welchen Werkstoffen und Komponenten besteht die Verpackung? |
| Recyclingfähigkeit | Kann sie im vorgesehenen Entsorgungsstrom sortiert und verwertet werden? |
| Rezyklatanteil | Enthält sie recyceltes Material und ist dessen Herkunft dokumentiert? |
| Format | Passt die Größe zum Produkt und zum notwendigen Schutz? |
| Gewicht | Ist der Materialeinsatz funktional erforderlich? |
| Wiederverwendung | Ist die Verpackung für mehrere Umläufe ausgelegt und existiert ein Rückführungsprozess? |
| Nachweise | Kann der Lieferant Material- und Produktdaten bereitstellen? |
1. Möglichst recyclinggerechte Verpackungen auswählen
Das Kreislauf-Prinzip (Circular Design) spielt in der PPWR eine große Rolle. Verpackungen, die sich leicht sortieren und innerhalb eines Abfallstroms recyceln lassen, werden bevorzugt. Dies wird auch als Monomaterialverpackung bzw. Einstoffverpackung bezeichnet: Eine Verpackung, die bspw. vollständig aus Papier und Pappe besteht, kann einfach sortiert und zu einem neuen Papierprodukt verarbeitet werden. So lässt sich der Rohstoffkreislauf leicht(er) schließen. Papier ist in dieser Hinsicht hervorragend, wie seine hohe Recyclingquote in Europa beweist (ca. 85 % in Deutschland und ca. 89% in Österreich), aber auch bestimmte Kunststoffverpackungen aus einem klar definierten Kunststofftyp sind geeignet. RAJA bietet eine riesige Bandbreite an Produkte an, die vollständig aus Papier, Karton oder PET bestehen. Damit verbessern wir die kurzfristige Kreislauffähigkeit der meisten Verpackungen. Diese Verpackungen sind das Ergebnis ständiger Innovation und einer engen Abstimmung mit unseren Lieferanten. Für fast jede traditionelle Verpackung können wir heute schon eine Alternative aus Papier oder recyceltem Plastik anbieten:
2. Recycelte Materialien einsetzen
Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen neue Recycling-Grenzwerte erfüllen. Wie hoch diese Schwellenwerte genau sind, hängt von der Art der Verpackung ab. Für Kunststoff bedeutet dies zum Beispiel, dass jede Verpackung einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklaten enthalten muss. Dabei handelt es sich um Kunststoff, der aus recycelten Haushaltsabfällen gewonnen wird. Recyclingmaterial reduziert den Bedarf an Primärrohstoffen. Bei der Auswahl von Kunststoffverpackungen ersetzt RAJA zunehmend reines Neumaterial durch recyceltes Material. Insgesamt handelt es sich bereits um rund 500 Kunststoffprodukte, von Tüten über Luftpolsterfolie bis hin zu Luftkissen. Unser Ziel ist es, die Nachfrage nach diesem Rohstoff durch einen hohen Anteil an recyceltem Kunststoff in unseren Produkten zu steigern. Eine höhere Nachfrage nach recyceltem Kunststoff erhöht auch den Anreiz, Kunststoff wirklich gut zu sortieren.
Bei RAJA entscheiden wir uns bewusst für recyceltes Plastik, das völlig transparent ist. Warum eigentlich? Oft sieht man Luftpolsterfolien oder Tüten, denen der Hersteller einen grünen Farbstoff beigefügt hat. Dieses grüne Aussehen macht den Verbrauchern deutlich, dass der Kunststoff ganz (oder teilweise) aus recyceltem Material hergestellt ist. Der Nachteil dabei ist, dass der Kunststoff später schwieriger wieder zu recyceln ist. Der grüne Farbstoff „verschmutzt“ nämlich den Prozess. Wenn Sie also umweltbewusst sind, sollten Sie immer Verpackungen aus recyceltem Kunststoff wählen, die vollständig transparent sind.
Ebenso wichtig in dieser Geschichte sind unsere Produkte aus Recyclingpapier und -karton. Praktisch jeder Faltkarton aus Wellpappe von RAJA enthält einen hohen Anteil an recyceltem Material (im Durchschnitt 70 %). Bei der Auswahl neuer Produkte ist dieser Recyclinganteil für uns immer ein wichtiger Faktor. Außerdem lassen sich Verpackungsmaterialien aus Papier nach dem Gebrauch leicht sortieren. Wussten Sie übrigens, dass Karton bis zu 10 Mal recycelt werden kann? Wenn die Kartons einmal abgeschrieben sind, können sie leicht zu z. B. Toilettenpapier oder Zeitungspapier verarbeitet werden.
3. Passende Verpackungsgrößen verwenden
Das Europäische Verpackungsgesetz verlangt, Gewicht und Volumen einer Verpackung auf ein Minimum zu beschränken – ohne die Sicherheit und Funktionalität der Verpackung zu beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Es dürfen keine Verpackungen mit unnötigen Zwischenräumen, wie z. B. doppelten Wänden oder doppelten Böden, vermarktet werden, um ein größeres Produktvolumen vorzutäuschen. Nach der Einführung des Gesetzentwurfs werden maximal 40 Prozent leerer Verpackungsraum für Sammelverpackungen oder E-Commerce-Verpackungen erlaubt sein.
RAJA befürwortet auch die Verwendung von Versandtaschen als Ersatz für einen Karton. Polsterumschläge bieten einen guten Schutz für empfindliche Produkte und sind viel kompakter als Kartons. Sie sparen also sowohl Verpackungsmaterial als auch Transportkosten (= je kompakter Sie verpacken, desto weniger Transportvolumen beanspruchen Sie).
Sollten Sie doch einen Karton benötigen bzw. bevorzugen, können Sie einen höhenvariablen Karton wählen. Oder Sie finden die Verpackung, die perfekt zu Ihrem Produkt passt:
Die richtige Kartongröße aus über 1.250 Referenzen finden.
Die Maße in mm eingeben (Länge x Breite x Höhe):
4. Verpackungen wo möglich häufiger wiederverwenden und wiederbefüllen
Neben dem Recycling spielen die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen eine wichtige Rolle. Der Gesetzentwurf enthält klare Vorgaben für die Gestaltung von Mehrwegverpackungen und die Häufigkeit ihrer Wiederverwendung.
Folgende Zielvorgaben gibt die PPWR vor:
- Verkaufs- und Transportverpackungen die auch an den Endverbraucher geliefert werden können (B2C): ab 2030: 40 % ab 2040: 70 %
- Verkaufs- und Transportverpackungen die in der betrieblichen Logistik zwischen Unternehmen eingesetzt werden (B2B): ab 2030: 100 %
- Umverpackungen als Kisten (ohne Kartons): ab 2030: 10 %, ab 2040 25 %
- Getränkeverpackungen zum Verkauf: ab 2030: 10 %, ab 2040: 40 &
Das bedeutet, dass wir als Unternehmen nach einem neuen Weg suchen müssen, um mit Verpackungen umzugehen. Um die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen zu gewährleisten, müssen wir in der Lage sein, die Rückführungslogistik in ausreichendem Umfang anzupassen. Die Branche arbeitet hinter den Kulissen hart daran, diesen blinden Fleck auf der Landkarte zu füllen.
Mehrwegverpackungen wie RE-ZIP eignet sich besonders für geschlossene oder gut steuerbare Kreisläufe, etwa zischen Standorten, Lieferanten, Produktionswerken oder regelmäßigen belieferten Geschäftskunden, aber eben auch im E-Commerce. Neben der Verpackung müssen aber auch Rücktransport, Reinigung, Kontrolle und erneute Bereitstellung wirtschaftlich und organisatorisch funktionieren.
Praxisbeispiele zur PPWR
Beispiel 1: Versandhandel mit vielen Artikelgrößen
Beispiel 2: Neue Kunststoffbeutel
Beispiel 3: Regelmäßige Transporte zwischen zwei Standorten
Glossar – wichtige Begriffe der PPWR
Design for Recycling – Gestaltung einer Verpackung mit dem Ziel, Sammlung, Sortierung und stoffliche Verwertung zu erleichtern.
EPR – Extended Producer Responsibility beziehungsweise erweiterte Herstellerverantwortung
Leerraumquote – Verhältnis zwischen dem leeren Raum einer Verpackung und ihrem Gesamtvolumen. Je nach Regelung wird auch mit Füllmaterial belegter Raum berücksichtigt.
Mehrwegverpackung – Verpackungen, die für mehrere Umläufe konzipiert sind und innerhalb des Wiederverwendungssystems erneut für denselben Zweck eingesetzt wird.
Monomaterial – Verpackung, die vollständig oder überwiegend aus einem Material beziehungsweise einer Materialart besteht.
PCR -Post-Consumer-Rezyklat aus bereits verwendeten und anschließend gesammelten Produkten.
PIR – Post-Industrial-Rezyklat aus Produktionsresten oder industriellem Ausschuss.
Recycling – Recycling einer Verpackung in der Praxis und in ausreichendem Umfang, nicht nur unter theoretischen oder vereinzelten Bedingungen.
Rezyklat – Material das durch die Aufbereitung von Abfällen gewonnen und rneut als Rohstoff eingesetzt wird.
Verbundverpackung – Verpackung aus mehreren unterschiedlichen Materialien, die nicht ohne Weiteres voneinander getrennt werden können.
Häufige Fragen zur PPWR – FAQ
Wofür steht die Abkürzung PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Gemeint ist die Verordnung (EU 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Ist die PPWR bereits in Kraft getreten?
Ja. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt sie ab dem 12. August 2026. Für einzelne Pflichten gelten spätere Termine und Übergangsregelungen.
Gilt die PPWR unmittelbar in Deutschland?
Ja. Als EU-Verordnung gilt die PPWR unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Nationale Vorschriften bleiben unter anderem für Vollzug, Registrierung und ergänzende Regelungen relevant.
Ersetzt die PPWR das deutsche Verpackungsgesetz?
Die PPWR ersetzt die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie. Das deutsche Verpackungsgesetz muss an die neue europäische Rechtsprechung angepasst werden. Nationale Regelungen verschwinden daher nicht automatisch vollständig.
Gilt die PPWR auch für B2B Verpackungen?
Ja. Die Verordnung gilt grundsätzlich auch für Verpackungen, die in Industrie, Handel und gewerblichen Lieferketten eingesetzt werden.
Gilt die PPWR auch für Onlinehändler?
Ja. Onlinehändler sind insbesondere durch Vorgaben für E-Commerce-Verpackungen, Verpackungsreduzierung, Kennzeichnung und Herstellerverantwortung betroffen.
Sind alle Verpackungsmaterialien von der PPWR betroffen?
Ja. Die PPWR gilt unabhängig vom Material, beispielsweise für Verpackungen aus Papier, Karton, Kunststoff, Glas, Metall, Holz oder Materialverbunden.
Ist eine Verpackung aus Papier automatisch PPWR-konform?
Nein. Neben dem Grundmaterial müssen auch Beschichtungen, Klebstoffe, Druckfarben, Etiketten, Verschlüsse und die tatsächliche Recyclingfähigkeit berücksichtigt werden.
Ist Monomaterial immer besser?
Monomaterial kann Sortierung und Recycling erleichtern. Es ist jedoch kein alleiniger Nachweis für PPWR-Konformität. Entscheidend sind die vollständige Konstruktion und der jeweilige Recyclingweg.
Wie viel Leerraum ist künftig zulässig?
Für bestimmte Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist ab 2030 grundsätzlich eine maximale Leerraumquote von 50 Prozent vorgesehen. Details und Ausnahmen müssen bei der konkreten Anwendung berücksichtigt werden.
Zählt Füllmaterial als Leerraum?
Ja, mit Füllmaterial belegter Raum kann bei der Berechnung der Leerraumquote als Leerraum gelten.
Welche Rezyklatquote gilt laut PPWR für Kunststoffverpackungen?
Es gibt in der PPWR keinen einheitlichen Wert für alle Kunststoffverpackungen. Die Vorgaben unterscheiden sich nach Verpackungsart und Anwendung. Zudem bestehen Ausnahmen.
Was ist Post-Consumer-Rezyklat?
Post-Consumer-Rezyklat wird aus Kunststoffabfällen hergestellt, die nach ihrer Nutzung gesammelt und aufbereitet wurden.
Müssen alle Versandverpackungen Mehrwegverpackungen werden?
Nein. Die finale PPWR schreibt keine allgemeine Mehrwegpflicht für sämtliche Versandverpackungen vor. Vorgaben und Quoten beziehen sich auf bestimmte Verpackungsarten und Einsatzbereiche.
Was bedeutet erweiterte Herstellerverantwortung?
Hersteller beziehungsweise verantwortliche Unternehmen müssen sich an Organisation und Finanzierung von Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen beteiligen.
Gibt es eine EU-weite Registrierung?
Die PPWR harmonisiert Anforderungen, schafft aber nicht automatisch ein einziges zentrales Verpackungsregister für alle Mitgliedstaaten. Bei grenzüberschreitendem Vertrieb bleiben nationale Registrierungspflichten relevant.
Dürfen Verpackungen weiterhin größer als das Produkt sein?
Ja, wenn zusätzlicher Raum für Schutz, Handhabung, gesetzliche Anforderungen oder andere notwendige Funktionen erforderlich ist. Unnötiges Volumen soll jedoch vermieden werden.
Welche Unterlagen sollten Unternehmen von Lieferanten anfordern?
Sinnvoll sind technische Produktdaten, Materialzusammensetzung, Verpackungsgewicht, Rezyklatanteil, Herkunft des Rezyklats, Angaben zur Recyclingfähigkeit und künftig erforderliche Konformitätsunterlagen.





Guten Tag,
wie erhalte ich die Konformitätserklärungen von ihnen ?
Danke Ihnen für die Antwort, auch uns interessiert das sehr. Wie kommt man an die jeweiligen Konformitätserklärungen?
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die PPWR ist ein Thema, das uns und unsere Kunden derzeit intensiv beschäftigt. Aufgrund unseres breiten Produktsortiments und der unterschiedlichen Anforderungen, die je nach Produkt gelten, ist eine allgemeingültige Aussage leider nicht möglich. Wir haben Ihre Anfrage daher an unsere Kundenbetreuung weitergeleitet, die Kollegen melden sich diesbezüglich bei Ihnen.
Bei Fragen weiteren Fragen zu einem konkreten Produkt und dessen Anforderungen im Zusammenhang mit der PPWR wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kundenbetreuer oder senden Sie Ihre Anfrage an info@rajapack.de. Diese wird anschließend an den zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Es ist nun Mitte Juli und somit kurz vor dem o.g. 12.08.2026. Liegen mittlerweile die notwendigen Konformitätserklärungen (PPWR) z.B. für Ihre Kunststoffklebebänder vor?
Die Anforderungen der PPWR unterscheiden sich je nach Produkt und Anwendungsbereich. Deshalb ist eine pauschale Beantwortung Ihrer Anfrage leider nicht möglich.
Um Ihnen eine verlässliche Auskunft geben zu können, haben wir Ihr Anliegen an unsere Kundenbetreuung weitergeleitet. Die zuständigen Kollegen prüfen Ihre Anfrage und werden sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten Sie künftig Fragen zu einem bestimmten Produkt oder dessen Anforderungen im Zusammenhang mit der PPWR haben, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenbetreuer oder senden Sie Ihre Anfrage an info@rajapack.de. Von dort wird sie an den zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen Produkte von Ihnen. Wie bekomme ich die passenden Erklärungen zum jeweiligen Produkt?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Die PPWR ist ein Thema, das derzeit sowohl uns als auch viele unserer Kunden beschäftigt. Aufgrund unseres umfangreichen Produktsortiments und der unterschiedlichen Anforderungen, die je nach Produkt gelten, lässt sich hierzu keine pauschale Aussage treffen.
Wir haben Ihre Anfrage daher an unsere Kundenbetreuung weitergeleitet. Die zuständigen Kollegen werden sich hierzu zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei weiteren Fragen zu einem konkreten Produkt oder dessen Anforderungen im Zusammenhang mit der PPWR wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kundenbetreuer oder an info@rajapack.de. Ihre Anfrage wird anschließend an den zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Ist die von RAJAPACK bereitgestellte Verpackung bereits mit den erforderlichen Informationen Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie Herstellerkontakt gekennzeichnet?
Stellt RAJAPACK eine Konformitätserlklärung bereit?
Hallo Herr Nothofer, vielen Dank für Ihr Interesse an diesem Thema und Ihre Frage! So schnell wie möglich werden wir die Konformität mit den künftig erforderlichen Angaben – wie Typen-, Chargen- bzw. Seriennummer sowie Herstellerkontakt – fristgerecht bis zum 12.08.2026 gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Bereits heute erfüllt ein Großteil unserer Verpackungslösungen die entsprechenden Anforderungen.
Aktuell arbeiten wir intensiv an der Erstellung der notwendigen Konformitätserklärungen. Diese werden voraussichtlich ab Ende Mai 2026 schrittweise zur Verfügung stehen.