Die EU hat am 11. Februar 2025 mit der EU-Verpackungsverordnung ein Gesetz über Verpackungen und Verpackungsverordnungen verabschiedet. Die neue Verordnung, kurz PPWR (Proposal on Packaging and Packaging Waste Regulation) ersetzt die bisherige Richtlinie zur Verpackungsentsorgung und schafft für Unternehmen erstmals einheitliche und verbindliche Anforderungen an Verpackungen über all Mitgliedsstatten der EU hinweg.
Was besagt die PPWR?
Konkret zielt die PPWR darauf ab, Verpackungen bis zum Jahr 2030 besser recycelbar und wiederverwendbar zu machen.
Durchschnittlich produziert jeder Europäer jährlich beinahe 180 kg an Verpackungsabfällen. Dabei stellen Verpackungen einen der größten Verbraucher von frischen (unrecycelten) Materialien dar: Ganze 40% der Kunststoffe und 50% des Papiers werden in der EU für Verpackungen genutzt. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen wird der Anteil an Verpackungsmüll in der EU bis 2030 um weitere 19 % steigen, wobei Kunststoffverpackungen sogar um 46 % zunehmen werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird aktiv nach nachhaltigen Lösungen für dieses Problem gesucht.
Des Weiteren gibt es EU-weit auf Länderebene sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Vorschriften für den Umgang, Reduzierung und Recycling von Verpackungen. Dabei sind einige Länder Vorreiter und andere Nachzügler, was vor allem die Recyclingquote angeht. International agierende Händler stehen zudem vor der Herausforderung, allen Regelungen in den Ländern zu entsprechen, in denen sie aktiv sind. Dies gilt auch für Online-Händler, die ins Ausland versenden. Der neue EU-Vorschlag über Verpackungsabfälle soll diese EU-weiten Herangehensweisen auf einem höheren Standard harmonisieren und vereinfachen.
Was sind die wesentliche Punkte der PPWR?
Im Mittelpunkt der PPWR-Verordnung (EU) 2025/40 steht der Gedanke der Kreislaufwirtschaft: Die Verpackungen von heute sollen auch als Verpackungen von morgen dienen können. Außerdem werden Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsabfällen und zur Verringerung der Komplexität von Verpackungsmaterialien erwogen. Zum Beispiel durch eine bessere Trennung von Plastik und Papier. Die PPWR geht dabei über eine normative Anpassung hinaus und setzt operativ verbindliche Nachhaltigkeitsziele, die an unternehmerische Prozesse, Verpackungsdesign und Lieferketten gekoppelt sind. Das Hauptziel ist eine Reduzierung des Verpackungsmülls um 15% pro Mitgliedsstaat und Kopf bis 2040 (im Vergleich zu 2018). Würde an der jetzigen Entwicklung und Rechtsvorschriften nichts verändert werden, wäre das Abfallaufkommen bei Verpackungen in der EU bis 2040 um ca. 37 % höher. Folgende Neuerungen sollen das ermöglichen:
- Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR): Hersteller sind verpflichtet, die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen zu finanzieren und zu organisieren. Dies umfasst auch die Registrierung in nationalen Verpackungsregistern und die regelmäßige Berichterstattung über in Verkehr gebrachte Verpackungsmengen. Lieferanten müssen Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen liefern.
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Design- und Produktionsanforderungen:
- Recyclingfähigkeit: Verpackungen sollen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig werden. Um das zu erreichen, werden unter anderem Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt. Zudem soll festgelegt werden, welche Verpackungsarten kompostierbar sein müssen, damit Verbraucher sie in den Biomüll werfen können.
- Mindestanteil an Rezyklat: Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 einen festgelegten Mindestanteil an recyceltem Material enthalten. Das soll dazu beitragen, recycelten Kunststoff zu einem wertvollen Rohstoff zu machen, wie das Beispiel der PET-Flaschen im Kontext der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel zeigt.
- Verpackungsminimierung: Reduzierung von überflüssigen Verpackungen und Begrenzung des Leerraums in Verpackungen. Unnötige Verpackungen wie z. B. Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, kleine Tüten für Zucker oder Ketchup in Restaurants oder Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels sollen verboten werden.
- Kennzeichnungspflichten: Ferner werden einheitliche Kennzeichnungen zur besseren Information der Verbraucher über die Recyclingfähigkeit und den Materialgehalt von Verpackungen eingeführt und einige Verpackungsformate genormt.
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Förderung von Mehrwegverpackungen: Es werden verbindliche Quoten für wiederverwendbare Verpackungen , insbesondere in der Gastronomie und im Einzelhandel eingeführt, um den Einsatz von Einwegverpackungen zu reduzieren: Um die Wiederverwendung bzw. das Nachfüllen von Verpackungen zu fördern, müssen Unternehmen den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten, z. B. Take-Away Essen oder E-Commerce-Lieferungen.
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Stoffbeschränkungen: Verbot oder Einschränkung bestimmter gefährlicher Substanzen (zum Beispiel PFAS in Lebensmittelverpackungen) in Verpackungsmaterialien zum Schutz von Umwelt und Gesundheit.
Wann tritt die Verpackungsverordnung in Kraft?
Als Bestandteil des Green Deals hat der Rat der Europäischen Union die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) am 16. Dezember 2024 verabschiedet. Am 22. Januar 2025 wurde die Verordnung publiziert und ist 20 Tage nach der Veröffentlichung, also am 11. Februar 2025 in Kraft getreten, ab dem 12. August 2026 wird sie verbindlich gelten.
Anwendbar ab 12. August 2026 für die meisten praktischen Anforderungen
Die Verordnung ist eine gleichwertige und verbindliche Vorgabe für alle EU-Mitgliedstaaten, um einheitliche Regeln für den gesamten Markt zu schaffen. Sie gilt für alle Verpackungen und Wertschöpfungsstufen, unabhängig vom Material (Kunststoff, Karton, Glas, Metall etc.) und der Branche – also auch für B2B, Logistik, E-Commerce, Handel und Produktion. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, ihre Verpackungen nicht mehr nur funktional, sondern als Teil einer nachhaltigen Wertschöpfung zu planen.
Glücklicherweise schneidet der Verpackungsmarkt in Deutschland dank des Verpackungsgesetzes bereits recht gut ab. Viele Anforderungen aus der Gesetzgebung wurden in den letzten Jahren proaktiv in Angriff genommen. Unternehmen sollten dennoch frühzeitig ihre Verpackungsstrategien überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Viele der zukunftssicheren, umweltfreundlichen Verpackungen finden Sie bereits im RAJAPACK-Sortiment – denn als Pionier des ökologischen Wandels, stehen wir gerne in der ersten Reihe.
Welche Verpackungen entsprechen der europäischen Verpackungsverordnung?
Verpackungen oder Packungen, die nicht dem europäischen Verpackungsgesetz entsprechen, dürfen in Zukunft nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für Unternehmen bedeutet dies also einen zusätzlichen Punkt, den es zu beachten gilt. Spüren Sie plötzlich den heißen Atem im Nacken? Kein Grund zur Sorge! Im Folgenden stellen wir Ihnen einige RAJAPACK-Verpackungen vor, mit denen Sie die meisten Anforderungen des PPWR bereits vorwegnehmen können.
1. Wählen Sie Verpackungen mit einem Circular-Design
PPWR-Anforderung: Das Kreislauf-Prinzip spielt eine große Rolle. Verpackungen, die sich leicht sortieren und innerhalb eines Abfallstroms recyceln lassen, werden bevorzugt. Dies wird auch als Monomaterialverpackung bzw. Einstoffverpackung bezeichnet: Eine Verpackung, die bspw. vollständig aus Papier und Pappe besteht, kann einfach sortiert und zu einem neuen Papierprodukt verarbeitet werden. So lässt sich der Rohstoffkreislauf leicht(er) schließen. Papier ist in dieser Hinsicht hervorragend, wie seine hohe Recyclingquote in Europa beweist (ca. 85 % in Deutschland und ca. 89% in Österreich). RAJAPACK bietet eine riesige Bandbreite an Produkte an, die vollständig aus Papier, Karton oder PET bestehen. Damit verbessern wir die kurzfristige Kreislauffähigkeit der meisten Verpackungen. Diese Verpackungen sind das Ergebnis ständiger Innovation und einer engen Abstimmung mit unseren Lieferanten. Für fast jede traditionelle Verpackung können wir heute schon eine Alternative aus Papier oder recyceltem Plastik anbieten:
2. Wählen Sie recycelte Materialien
Anforderung des PPWR: Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen neue Recycling-Grenzwerte erfüllen. Wie hoch diese Schwellenwerte genau sind, hängt von der Art der Verpackung ab. Für Kunststoff bedeutet dies zum Beispiel, dass jede Verpackung einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklaten enthalten muss. Dabei handelt es sich um Kunststoff, der aus recycelten Haushaltsabfällen gewonnen wird. Bei der Auswahl von Kunststoffverpackungen ersetzt RAJAPACK zunehmend reines Neumaterial durch recyceltes Material. Insgesamt handelt es sich bereits um rund 500 Kunststoffprodukte, von Tüten über Luftpolsterfolie bis hin zu Luftkissen. Unser Ziel ist es, die Nachfrage nach diesem Rohstoff durch einen hohen Anteil an recyceltem Kunststoff in unseren Produkten zu steigern. Eine höhere Nachfrage nach recyceltem Kunststoff erhöht auch den Anreiz, Kunststoff wirklich gut zu sortieren. Damit sind wir dem gesetzlichen Rahmen, der jetzt gilt, um viele Jahre voraus.
Bei RAJAPACK entscheiden wir uns bewusst für recyceltes Plastik, das völlig transparent ist. Warum eigentlich? Oft sieht man Luftpolsterfolien oder Tüten, denen der Hersteller einen grünen Farbstoff beigefügt hat. Dieses grüne Aussehen macht den Verbrauchern deutlich, dass der Kunststoff ganz (oder teilweise) aus recyceltem Material hergestellt ist. Der Nachteil dabei ist, dass der Kunststoff später schwieriger wieder zu recyceln ist. Der grüne Farbstoff „verschmutzt“ nämlich den Prozess. Wenn Sie also umweltbewusst sind, sollten Sie immer Verpackungen aus recyceltem Kunststoff wählen, die vollständig transparent sind.
Ebenso wichtig in dieser Geschichte sind unsere Produkte aus Recyclingpapier und -karton. Praktisch jeder Faltkarton aus Wellpappe von RAJAPACK enthält einen hohen Anteil an recyceltem Material (im Durchschnitt 70 %). Bei der Auswahl neuer Produkte ist dieser Recyclinganteil für uns immer ein wichtiger Faktor. Auf diese Weise nehmen wir schon heute die Anforderungen von morgen vorweg. Außerdem lassen sich Verpackungsmaterialien aus Papier nach dem Gebrauch leicht sortieren. Wussten Sie übrigens, dass Karton bis zu 10 Mal recycelt werden kann? Wenn die Kartons einmal abgeschrieben sind, können sie leicht zu z. B. Toilettenpapier oder Zeitungspapier verarbeitet werden.
3. Vermeiden Sie unnötigen Verpackungsraum
Forderung des PPWR: Zu große Verpackungen adé! Das Europäische Verpackungsgesetz verlangt, Gewicht und Volumen einer Verpackung auf ein Minimum zu beschränken – ohne die Sicherheit und Funktionalität der Verpackung zu beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Es dürfen keine Verpackungen mit unnötigen Zwischenräumen, wie z. B. doppelten Wänden oder doppelten Böden, vermarktet werden, um ein größeres Produktvolumen vorzutäuschen. Nach der Einführung des Gesetzentwurfs werden maximal 40 Prozent leerer Verpackungsraum für Sammelverpackungen oder E-Commerce-Verpackungen erlaubt sein.
Unter dem Motto „Jedes Produkt verdient eine maßgeschneiderte Verpackung“ kann man bei RAJAPACK aus einem Sortiment von 1.250 Kartongrößen und 1.300 Beutelgrößen wählen. So gibt es für jede Art von Produkt eine perfekt passende Verpackung. Das Ergebnis? Weniger leerer Verpackungsraum und weniger überschüssiges Polstermaterial. RAJAPACK befürwortet auch die Verwendung von Versandtaschen als Ersatz für einen Karton. Polsterumschläge bieten einen guten Schutz für empfindliche Produkte und sind viel kompakter als Kartons. Sie sparen also sowohl Verpackungsmaterial als auch Transportkosten (= je kompakter Sie verpacken, desto weniger Transportvolumen beanspruchen Sie).
Sollten Sie doch einen Karton benötigen bzw. bevorzugen, können Sie einen höhenvariablen Karton wählen. Oder Sie finden die Verpackung, die perfekt zu Ihrem Produkt passt:
Die richtige Kartongröße aus über 1.250 Referenzen finden.
Die Maße in mm eingeben (Länge x Breite x Höhe):
4. Verpackungen für den E-Commerce häufiger wiederverwenden und wiederbefüllen
Forderung des PPWR: Neben dem Recycling spielen die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen eine wichtige Rolle. Der Gesetzentwurf enthält klare Vorgaben für die Gestaltung von Mehrwegverpackungen und die Häufigkeit ihrer Wiederverwendung. Nach dem Europäischen Verpackungsgesetz müssen ab 2030 10 % der Verpackungen im E-Commerce (Non-Food) wiederverwendbar sein. Bis 2040 soll dieser Anteil sogar auf 50 % aller Verpackungen erhöht werden. Das bedeutet, dass wir als Unternehmen nach einem neuen Weg suchen müssen, um mit Verpackungen umzugehen… Um die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen zu gewährleisten, müssen wir in der Lage sein, die Rückführungslogistik in ausreichendem Umfang anzupassen. Die Branche arbeitet hinter den Kulissen hart daran, diesen blinden Fleck auf der Landkarte zu füllen. Unter anderem durch den Green Deal möchte RAJAPACK einer der ersten Akteure sein, der sich an diesem Projekt beteiligt.
RAJAPACK arbeitet aktiv an neuen Lösungen, um Verpackungen auf den Markt zu bringen, die ausreichend stabil, leicht biegsam und kompakt sind, um zurückgegeben zu werden. Vorzugsweise ist diese Art von Verpackung auch erneuerbar und recycelbar. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei den Innovationen aus Karton.
Dank all dieser Anstrengungen können wir bei RAJAPACK dafür sorgen, dass in der gesamten Produktions- und Nutzungskette viel weniger reine Rohstoffe benötigt werden und die Menge an nicht wiederverwertbarem Verpackungsmüll deutlich reduziert wird. Damit leisten wir unseren Beitrag zu einer Kreislaufwirtschaft und reduzieren gemeinsam mit unseren Kunden den Druck auf den Gesamtrohstoffverbrauch.




