Der ISPM 15 Standard für Holzverpackungen

4 min lesen 02 Juli 2020
Durch die meist sehr langen Transportwege ist die Exportware aufgrund des häufigen Verladens starken Belastungen ausgesetzt. Für einen ausreichenden Schutz eignen sich daher besonders Faltkisten aus Holz und Holzcontainer, da sie sehr robust und stabil sind. Doch nicht alle Holzverpackungen sind für den Export geeignet, sie müssen spezielle Standards erfüllen.

ISPM 15 gegen Schädlingsbefall

Gerade Holzcontainer werden häufig aus Rohholz hergestellt, welches mit Schädlingen befallen sein kann und damit eine echte Gefahr für die heimischen Waldbestände darstellt. Aus diesem Grund gilt für Exportverpackungen aus Vollholz, in vielen Ländern der ISPM 15 Standard. Trägt eine Verpackung den ISPM 15 Stempel, wurde das Verpackungsholz durch eine entsprechende Behandlung von Schädlingen befreit. Die Überprüfung dieser Norm erfolgt durch die jeweiligen Nationalen Pflanzenschutzorganisationen (NPPOs) in den Ein- und Ausfuhrländern. Durch sie erfolgt die Kontrolle der Anwendung der richtigen Holzbehandlung, die Verwendung des ISPM 15 Stempels sowie ihr Aufbringen durch den Erzeuger/Behandler.

Was bedeutet ISPM 15 Standard

Die ISPM 15 ist ein phytosanitärer, das heißt ein Pflanzen betreffender Standard, der im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens IPPC (International Plant Protection Convention) von der FAO (United Nations Food and Agriculture Organizations) vereinbart wurde. Um die vielen verschiedenen Einfuhrvorschriften in den unterschiedlichen Ländern zu vereinheitlichen, wurden im März 2002 für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz die „Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen“ (International Standards for Phytosanitary Measures) kurz ISPM 15 verabschiedet. Diese Standards beschreiben Maßnahmen, um das Risiko einer Einschleppung bzw. die Verbreitung von Holzschädlingen im Zusammenhang mit Holzverpackungen zu verringern und so die einheimischen Waldbestände schützen. Der ISPM 15 Standard gilt in der gesamten EU und weiteren 84 Ländern wie China, den USA und Australien. Eine vollständige ISPM 15 Länderliste finden Sie auf der Homepage des Julius Kühn Institutes für Pflanzengesundheit, das in Deutschland für die Gesundheit der heimischen Pflanzen zuständig ist.

Was beinhaltet der ISPM 15 Standard

Die ISPM 15 Norm gilt nur für Verpackungen aus Vollholz mit einer Stärke von mehr als 6 mm Dicke. Holzverpackungen die dünner als 6 mm sind oder während ihrer Verarbeitung geleimt, erhitzt oder gepresst wurden, wie z.B. Spanplatten, Sperrholz und Furniere müssen nicht behandelt werden, genauso wie Verpackungen die aus Holzwolle und Sägemehl hergestellt wurden. Sie wurden bereits bei Ihrer Herstellung sehr großer Hitze ausgesetzt.

Für das ISPM 15 Zertifikat, müssen die Holzverpackungen entsprechend behandelt werden. Dies kann durch eine Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56 °C (133 ° F) über mindestens 30 Min. erfolgen oder durch die Begasung mit Methylbromid. Eine chemische Druckimprägnierung (CPI = chemical pressure impregnation) wird nur anerkannt, wenn die geforderten Temperaturen erreicht werden. Anschließend erhält die Verpackung den ISPM 15 Stempel. Dieser muss an zwei gegenüberliegenden Seiten dauerhaft und gut lesbar aufgebracht werden und muss die folgende Angaben enthalten:

IPPC-Symbol
Das Symbol muss immer links von den anderen Angaben angebracht sein.
Ländercode
Dies muss der internationale ISO Ländercode mit zwei Buchstaben sein: z.B. DE für Deutschland.
Erzeuger-/Behandlercode
Dies ist ein einheitlicher Code, der dem Erzeuger oder Behandler des Holzverpackungsmaterials zugeordnet wird. Die Anzahl und die Anordnung der Kennziffern oder Buchstaben werden dabei durch die NPPOs zugeordnet. In einigen Ländern beinhaltet dies beispielsweise Regionscodes z.B. BW für Baden-Württemberg. Bei in Deutschland hergestellten Holzverpackungen beginnen die vergebenen Registriernummern immer mit der „49“ als Zeichen dafür, dass es sich um eine Registrierung im Sektor „Holz“ handelt.
Der Behandlungscode
Er ist eine Abkürzung des IPPC für die verwendete Behandlungsmethode und muss in einer eigenen Zeile stehen oder durch einen Bindestrich von den restlichen Angaben abgetrennt sein.
BehandlungscodeBehandlungsart
HTHitzebehandlung
MBMethylbromid (Hersteller in der EU dürfen diese Behandlungsart seit 2010 nicht mehr anwenden, Verpackungen mit dieser Behandlungsmethode dürfen aber weiterhin eingeführt werden)
CPIChemische Druckimprägnierung

Bei älteren Holzverpackungen findet sich zusätzlich häufig die Angabe DB für debarked (=entrindet). Inzwischen ist die Entrindung aber als obligate Maßnahme vorgesehen, daher ist diese Kennzeichnung nicht mehr notwendig.

Versender in der Verantwortung

Der Versender muss sich vergewissern, ob die eingeführte Verpackung den Bestimmungen der ISPM 15 Norm entspricht. Bei fehlender Markierung kann der Zoll die Ware sogar verweigern. Zu den Holzverpackungen von RAJA, die den ISPM 15 Stempel tragen wie beispielsweise ein Großteil unserer Holzpaletten, erhalten Sie auf Anfrage natürlich auch die zugehörigen Exportzertifikate.

Quellen und hilfreiche Links

Die deutsche Übersetzung des Originaldokumentes des IPPC zur ISPM finden Sie hier:

https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/regelungen—ippc.html

Die deutsche Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards, ISPM Nr. 15 finden sie hier:

https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/dokumente/upload/9892b_ll_ispm-15_de_stand-maerz-2014_konsolidiert.pdf

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