In fast jedem Betrieb ist ein Lager erforderlich: Im Büro werden eher kleine Mengen an Druckerpapier und Büromaterialien aufbewahrt, während in der Produktion oder im Handel das Lager weitaus größere Dimensionen annimmt. Der Einsatz von Flurfördergeräten und anderen Maschinen in Kombination mit Lagerangestellten, die zu Fuß gehen, führt hier zu einem erhöhten Gefährdungspotential. Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen, dazu gehört auch die Lagersicherheit und die Sicherheit sämtlicher Verkehrswege im Betrieb. Eine gute Lagerplanung inklusive der innerbetrieblichen Verkehrswege hilft dabei Unfälle zu vermeiden, aber auch die Effektivität steigern. Denn kein Unternehmen kann sich Ausfallzeiten leisten, daher ist es wichtig durch Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Gefahrenquellen für Unfälle zu vermeiden und vorausschauend zu handeln.
Was ist Lagersicherheit: Welche Gefahren gibt es?
Um ein Lager effizient einzurichten und zu führen, müssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Lagersicherheit erfüllt werden. Es gilt die typischen Risiken zu vermeiden:
- Brandgefahr
- Nicht markierte Verkehrswege oder fehlende Bodenmarkierungen
- unzureichende Beleuchtung
- Rutschgefahr
- mangelhafte Lagerausstattung
- falsche Arbeits- und Schutzkleidung
- Fehlende Absperrungen
Vorbeugen statt Nachsorge lautet die Devise: Wer Lager- und Produktionsstätten durchdacht einrichtet, verringert die Unfallgefahr und vermeidet teure Reparaturkosten bei entstandenen Schäden. Voraussetzung für eine optimale Produktions- bzw. Lagerplanung ist also das Vermeiden von Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle oder Beschädigungen an Maschinen. Mit dem richtigen Zubehör für die Lagersicherheit und der richtigen Sicherheitskennzeichnung können diese Risiken minimiert werden.
Wer ist für die Lagersicherheit im Unternehmen verantwortlich?
Für die Lagersicherheit und die Sicherheitskennzeichnung auf Verkehrswegen ist grundsätzlich der Grundstückseigner zuständig. Wird das Gelände gewerblich genutzt, ist in den meisten Fällen der Grundstückseigentümer identisch mit dem Arbeitgeber, der sicherheitsrelevante Pflichten wiederum an seine Fachkraft für Arbeitssicherheit überträgt. Das umfasst Pflichten wie wir sie aus dem privaten Bereich kennen: Räum- und Streudienste im Winter, die Beseitigung von potentiellen Stolperstellen wie z.B. abgesunkenen Gehwegplatten. Aber eben darüber hinaus auch die Umsetzung aller Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Eine sichere Arbeitsumgebung ist Pflicht
Die Sicherheit am Arbeitsplatz und damit auch die Lagersicherheit ist ein entscheidendes Thema, das durch Gesetze, Verordnungen und Regeln vorgeschrieben wird:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), um nur einige zu nennen. Ziel ist immer, dem Arbeitnehmer eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten, Gefahren zu vermeiden und ihn vor Unfällen und Berufskrankheiten zu schützen.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) richtet sich an den Arbeitgeber und umfasst die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung basiert auf der EG-Arbeitsstättenrichtlinien 89/654/EWG, die die europäische Umsetzung vorschreibt. Neben der Vorschrift zum Schutz von Nichtrauchern liegt der Fokus auf der ordnungsgemäßen Beschaffenheit von Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätte. Neben entsprechender Arbeitsschutzbekleidung und funktionierenden Maschinen spielen viele weitere Faktoren eine große Rolle. Darunter fallen beispielsweise das Vermeiden von Sturzunfällen auf schadhaftem Fußboden oder Transportunfällen durch nicht gekennzeichnete Transportwege und die richtige Gestaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege. Denn der Begriff Arbeitsstätte bezeichnet alle Arbeitsräume oder andere Räume auf dem Betriebsgelände, sowie alle Orte im Freien auf dem Betriebsgelände und auch Baustellen, in denen Beschäftige im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Zur Arbeitsstätte gehören daher alle Orte zu denen die Beschäftigten während Ihrer Arbeitszeit und zur Ausführung der Tätigkeit Zugang haben und Einrichtungen, die zum Betreiben der Arbeitsstätte dienen.
Konkret fallen darunter:
- Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-Maschinen und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte
- Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Rohre, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern
Welche Vorschriften für Verkehrswege und die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz gibt es?
Wie und wo Sicherheitskennzeichnungen und Markierungen im Betrieb einzusetzen sind, steht in der Arbeitsstättenverordnung. Konkret regeln die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR unter den Punkten A1.8 „Einrichten von Verkehrswegen“ und unter A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ die Führung von Verkehrswegen etwa, die Mindestbreiten für den Fußgängerverkehr, den Neigungswinkel einer Rampe, die Markierung von Treppenstufen, Absätzen und anderen Gefahrenstellen; die Kennzeichnung von Ladeflächen, Fahrwegen bzw. Fußwegen sowie die Gestaltung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungsplänen.
Sie regelt aber eben auch das Kennzeichnen von Verkehrswegen:
Eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Sinne des ASR kann die Kennzeichnung durch Schilder, Warnaufsteller, Schall- oder Leuchtzeichen sowie Farbmarkierungen sein. Dazu eignen sich Markierungsfarben für den Boden genauso wie Markierungsbänder oder Aufkleber.
Was sind Innerbetriebliche Verkehrswege?
Unter innerbetrieblichen Verkehrswegen versteht man all die Bereiche im Unternehmen, die dem innerbetrieblichen Personen- aber auch Warenverkehr dienen. Darunter fallen Gänge, Flure, Straßen, Rampen, Treppen, Galerien aber auch Parkplätze und eben auch die Wege in Produktions- und Lagerhallen.
Diese Bereiche oder „Wege“ müssen klar gekennzeichnet und voneinander getrennt sein. In einem für Fußgänger markierten Bereich hat kein Gabelstapler etwas zu suchen. Umgekehrt gilt für den Fußgänger in der Ladezone „betreten verboten“ bzw. höchste Sorgfalt: Hier muss ich jederzeit damit rechnen, dass ein Transportkarren meinen Weg kreuzt.
Warum ist eine Planung der innerbetrieblichen Verkehrswege notwendig?
Die Ursachen für Unfälle im Betrieb, die in den Bereich der Verkehrswegesicherheit fallen, sind vielfältig, üblicherweise werden folgende Punkte genannt:
Unzureichende Trennung von Fahrbereich und Fußgängerbereich
Verschmutzung, Unebenheiten
Unzureichende Beleuchtung, schlecht einzusehende Bereiche
Unzureichende Unterweisung der Mitarbeiter
Eine sorgfältige Planung und Ausgestaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege ist somit aus zweierlei Hinsicht immens wichtig: Zum einen geht es um Arbeitssicherheit und die Vermeidung von Unfällen. Zum anderen steht eine optimale Verkehrswegeplanung auch für eine reibungslose und schnelle Logistik- und damit dafür, dass sie keine unnötige Zeit „liegen lassen“.
Auch bei uns wird ganz schön was bewegt. Sendungen für ganz Europa verlassen pro Tag das RAJA Zentrallager in Tongeren, Belgien. Damit das alles funktioniert, werden oft hunderte, tausende Kilogramm Ware gehoben, transportiert, kommissioniert, gelagert, bewegt, gewogen, gefahren, sortiert, geprüft, verpackt und verladen. Unzählige Hubwagen, Gabelstapler und „Ameisen“ bewegen sich scheinbar mühelos in einem von außen undurchschaubaren „Ballett“. Gut, wenn jeder weiß, wo genau er sich zu bewegen hat – und wo nicht! Das klappt nur mit einer guten innerbetrieblichen Verkehrswegeplanung.
Welche Eigenschaften müssen Sicherheitskennzeichnungen erfüllen?
Eine gute und eindeutige Kennzeichnung der Arbeitswege hilft nicht nur Unfälle vermeiden, sondern ermöglicht erst einen reibungslosen und effektiven Ablauf aller Prozesse. Nur wenn bekannt ist, wo sich Fußgänger, Fahrzeeuge oder Maschinen gefahrlos zwischen den Regalen bewegen können, wo Gabelstapler Vorfahrt haben und wo genau die Palette hinkommt, so dass der Kollege sie mit dem Gabelstapler später problemlos anfahren kann, nur wenn also jeder „Verkehrsteilnehmer“ die Vorschriften kennt und einhält, ist ein reibungsloser Ablauf gewährleistet – im Grunde wie im Straßenverkehr auch.
Dafür ist es aber auch wichtig, dass die geltenden Regeln und Vorschriften jedem bekannt sind bzw. in der Praxis auf den ersten Blick für jeden erkennbar und intuitiv erfassbar sind. Wie bei den Hinweis- und Warnschildern oder Verbotsschildern im Straßenverkehr gelten daher auch in der innerbetrieblichen Verwendung bestimmte Farbcodes.
Zusätzliches Zubehör für die Lagersicherheit:
Wann muss eine Absperrung angebracht werden?
Wenn Absturzgefahr für Beschäftigte oder Gefahr durch herabfallende Gegenstände besteht sind entsprechende Absicherungen Vorschrift. Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen dann mit Schutzvorrichtungen versehen werden, um die Mitarbeiter vor Verletzungen zu schützen. Doch nicht bei jeder Tätigkeit ist es mit einer einfachen Absperrung getan. Bei einem Dachdecker oder Industriekletterer kann eine solche Schutzvorrichtung nicht angebracht werden. Der Arbeitgeber hat durch andere Mittel zum Beispiel spezielle Klettergurte für die Arbeitssicherheit zu sorgen.
Gibt es weitere Gefahrenbereiche, bspw. Bereiche, die nur mit spezieller Ausrüstung betreten werden sollten, müssen die Gefahrenbereiche deutlich gekennzeichnet sein. Darüber hinaus gilt es den Zutritt vor unbefugtem Betreten zu schützen und dem Arbeitnehmer, der die Gefahrenbereiche betritt, muss entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.
Schutzbügel aus Stahl können für die großflächigere Sicherung eingesetzt werden. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die Abtrennung von Verkehrswegen zwischen Fahrzeugen und Fußgängern: So besteht keine Gefahr für den Fußgänger, von einem Fahrzeug angefahren zu werden. Durch die Signalfarben gelb-schwarz sorgen Rammschutz-Poller und Schutzbügel für hohe Aufmerksamkeit und sind sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich gut sichtbar. Der Absturzschutz dient in erster Linie der Vorbeugung von Arbeitsunfällen: Ab einer Höhe von über einem Meter muss eine Absperrung angebracht werden, um Arbeitnehmer auf die Gefahr aufmerksam zu machen und einen Sturz zu verhindern.
Wie kann ich die Lagereinrichtungen und Maschinen schützen?
Für Lagereinrichtungen und -geräte gilt die DGUV Regel 108-007. Sie dient für Unternehmer als Hilfestellung bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften und unterstützt bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die DGUV Regel kann als Leitfaden für die Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen gesehen werden und zeigt technische Lösungen auf.
Mit Anfahrschutz und Prallschutz wie Rammschutzbalken oder Rammschutz-Poller lassen sich nicht nur Bereiche markieren, sondern auch wirkungsvoll Maschinen, Regale und Einrichtungsgegenstände vor versehentlichem Anfahren schützen. Wie der Begriff „Rammschutz“ schon sagt, soll eine Kollision zwischen Verpackungsmaschine oder Lagerregal und Transportgeräten wie dem Gabelstapler vermieden werden. Der Gabelstapler würde bei einem Aufprall zwar den fest im Boden verankerten Rammschutz-Poller anfahren, aber nicht die Maschine oder das Lagerregal beschädigen. Ein Anfahrschutz von mindestens 0,3 Meter Höhe ist beispielsweise bei ortsfesten Regalen an den Eckbereichen Pflicht, wenn diese mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden. Erfolgt die Be- und Entladung also über frei fahrende Flurfördergeräte wie Hubwagen oder Gabelstapler muss an den Ecken ein Anfahrschutz angebracht werden, der eine Energie von mindestens 400 Nm aufnehmen kann. Welche Kräfte das Sicherheitszubehör aushalten muss, wird im Video eindrucksvoll demonstriert:
Generell ist bei der Navigation zwischen den Lagerregalen Vorsicht geboten. Denn wo hoch gestapelt wird, ist die Sicht oftmals eingeschränkt. Besonders dann, wenn man Fahrzeuge wie Hubwagen oder Gabelstapler dort bewegt, wo auch Fußgänger unterwegs sind. Nicht nur zwischen den Regalen, sondern bei jeder schwer einsehbaren Einmündung oder unübersichtlichen Bereichen hilft ein Beobachtungsspiegel. Mit einem Panoramaspiegel kann man sogar einen Blickwinkel von 180° oder 360° abdecken. Dadurch werden tote Winkel sichtbar gemacht und die Spiegel verhelfen zu mehr Sicherheit an den Gefahrenstellen. Mit entsprechenden Hinweisschildern werden die Arbeitnehmer zusätzlich sensibilisiert.
Wo finde ich Unterstützung zum Thema Unfallvermeidung und Arbeitssicherheit?
Im Unternehmen ist der Arbeitsschutzbeauftragte für die Einhaltung der Regelungen zuständig.
Das kann ein Mitarbeiter sein, der durch Schulungen in den einzelnen Bereichen ein Zertifikat erworben hat (Schulungen bietet zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer an). Aufgrund der Komplexität des Themas entscheiden sich aber viele Unternehmen dafür, einen externen ASB (Arbeitsschutzbeauftragten) zu bestellen, zum Beispiel bei einem Ingenieurbüro.
Pflicht: Vier mal jährlich tagt der Arbeitssicherheitsausschuss: hier werden grundsätzliche Themen wie Fluchtwege, Evakuierungspläne, Brandschutz, Ersthelfer und eben innerbetriebliche Verkehrswegesicherheit besprochen: Gab es meldepflichtige Unfälle? Unfallschwerpunkte? Wie kann Abhilfe geschaffen werden?
Teilnehmer des Arbeitssicherheitsausschusses sind: Arbeitssicherheitsbeauftragter, Vertreter des Betriebsrats, Geschäftsführer, Betriebsarzt und Vertreter aus der HR-Abteilung.
Immer ein guter und hilfsbereiter Ansprechpartner: Die Berufsgenossenschaften und die regional zuständige Industrie- und Handelskammer. Hier gibt es oft auch Checklisten oder Guides zum Thema.
Das Mieten eines Gabelstaplers ist ein wichtiger Schritt für eine effiziente Lagerlogistik. Durch die richtige Auswahl des Gabelstaplers, basierend auf den Anforderungen des Lagers und der zu bewegenden Lasten, kann die Sicherheit und Effizienz im Lagerbetrieb gewährleistet werden. Eine regelmäßige Wartung und Schulung der Bediener sind weitere Schlüsselfaktoren, um die Lagersicherheit zu maximieren.
Ich finde, dass man bei der Lagerausstattung nicht die Sicherheit vergessen darf. In Punkten der Brandgefahr müssen natürlich Vorkehrungen getroffen werden. Wie sie bereits anführen, sollte man die Prävention an erste Stelle setzen. Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Lagerausstattung.
Herzlichen Dank für Ihr Feedback,
wir freuen uns darüber, dass Ihnen der Artikel weiterhelfen konnte.
Viele Grüße
Ihr RAJA-Team