Unter innerbetrieblichen Verkehrswegen versteht man all die Bereiche im Unternehmen, die dem innerbetrieblichen Personen- aber auch Warenverkehr dienen. Darunter fallen Gänge, Flure, Straßen, Rampen, Treppen, Rampen, Galerien aber auch Parkplätze und die Wege in Produktions- und Lagerhallen. Eine gute Planung innerbetrieblicher Verkehrswege hilft Unfälle vermeiden, aber auch Effektivität steigern.
Bei uns im Unternehmen wird ganz schön was bewegt. Sendungen für ganz Europa verlassen pro Tag unser Zentrallager in Tongeren, Belgien. Damit das alles funktioniert, werden oft hunderte, tausende Kilogramm Ware gehoben, transportiert, kommissioniert, gelagert, bewegt, gewogen, gefahren, sortiert, geprüft, verpackt und verladen. Unzählige Hubwagen, Gabelstapler und „Ameisen“ bewegen sich scheinbar mühelos in einem von außen undurchschaubaren „Ballett“. Gut, wenn jeder weiß, wo genau er sich zu bewegen hat – und wo nicht! Das klappt nur mit einer guten innerbetrieblichen Verkehrswegeplanung.
Innerbetriebliche Verkehrswege – was ist das?
Unter innerbetrieblichen Verkehrswegen versteht man all die Bereiche im Unternehmen, die dem innerbetrieblichen Personen- aber auch Warenverkehr dienen. Darunter fallen Gänge, Flure, Straßen, Rampen, Treppen, Rampen, Galerien aber auch Parkplätze und die Wege in Produktions- und Lagerhallen.
Diese Bereiche oder „Wege“ müssen klar gekennzeichnet und voneinander getrennt sein. In einem für Fußgänger markierten Bereich hat kein Gabelstapler etwas zu suchen. Umgekehrt gilt für den Fußgänger in der Ladezone „betreten verboten“ bzw. höchste Sorgfalt: Hier muss ich jederzeit damit rechnen, dass ein Transportkarren meinen Weg kreuzt.
Warum ist eine Planung der innerbetrieblichen Verkehrswege notwendig?
Eine sorgfältige Planung und Ausgestaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege ist dabei aus zweierlei Hinsicht immens wichtig: Zum einen geht es um Arbeitssicherheit und die Vermeidung von Unfällen. Zum anderen steht eine optimale Verkehrswegeplanung auch für eine reibungslose und schnelle Logistik- und damit dafür, dass sie keine unnötige Zeit „liegen lassen“.Wer ist für Verkehrswegesicherheit im Unternehmen verantwortlich?
Grundsätzlich der Grundstückeigner. Wird das Gelände gewerblich genutzt, ist in den meisten Fällen der Grundstückseigner identisch mit dem Arbeitgeber, der sicherheitsrelevante Pflichten wiederum an seine Fachkraft für Arbeitssicherheit überträgt. Das umfasst Pflichten wie wir sie aus dem privaten Bereich kennen: Räum- und Streudienste im Winter, die Beseitigung von potentiellen Stolperstellen wie z.B. abgesunkenen Gehwegplatten. Aber eben darüber hinaus auch die Umsetzung aller Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (siehe auch VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft).Gefahrenquellen im Betrieb
Als Ursachen für Unfälle im Betrieb, die in den Bereich der Verkehrswegesicherheit fallen, werden üblicherweise folgende Punkte genannt:Unzureichende Trennung von Fahrbereich und Fußgängerbereich
Verschmutzung, Unebenheiten
Unzureichende Beleuchtung, schlecht einzusehende Bereiche
Unzureichende Unterweisung der Mitarbeiter
Wann passieren die meisten Unfälle?
Gemäß der DGVU ereigneten sich 30% aller meldepflichtigen Unfälle aus der Bewegung heraus (Gehen, Laufen, ect.), konkret: 1.000 Unfälle pro Tag! Das heißt, noch deutlich vor der Handhabung von Handwerkzeugen (19,9%) oder der Maschinen (5,2%) war die Ursache für die bei weitem häufigsten Unfälle: Stolpern, Rutschen, Stürzen oder Zusammenstöße jeglicher Art. Die Kosten für diese sogenannten SRS-Unfälle (Stolpern, Rutschen, Stürzen) belaufen sich auf 330 Millionen Euro jährlich.Welche Vorschriften gibt es zu erfüllen?
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Dort ist das Einrichten von Verkehrswegen (A1.8) sowie deren Kennzeichnung (A1.3) geregelt.Übrigens:
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Neben ganz allgemeinen Regelungen wie
- Verkehrswege sind übersichtlich zu führen und sollen möglichst gradlinig verlaufen und
- Verkehrswege müssen grundsätzlich waagerecht angelegt sein
finden sich dort auch ganz konkrete Vorgaben für beispielsweise
- der maximale Neigungswinkel einer Rampe oder
- die Mindestbreite der Wege für den Fußgängerverkehr (nach Anzahl der „verkehrenden“ Personen.
Weiterlesen in den ASR: Welche konkreten Vorschriften gelten für Treppen und Leitern? Für Rampen, Fußgängerwege und deren Abgrenzung?
Kennzeichnungspflicht
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten regeln auch das Kennzeichnen von Verkehrswegen. Darin heißt es: 1 Lassen sich Gefährdungen im Verlauf von Verkehrswegen nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder beseitigen, oder ergeben sich Gefährdungen durch den Fahrzeugverkehr aufgrund unübersichtlicher Betriebsverhältnisse (z. B. durch Arbeits- und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben. 2 Zur Kenntlichmachung der Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen, sowie zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr können verschiedene Markierungsformen (z. B. dauerhafte Farbmarkierung, Markierungsleuchten) eingesetzt werden. 3 Wenn es das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich macht, sind Geländer oder Leitplanken zur Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen sowie zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr zu setzen.Wo finde ich Unterstützung zum Thema Unfallvermeidung und Arbeitssicherheit?
Im Unternehmen ist der Arbeitsschutzbeauftragte für die Einhaltung der Regelungen zuständig. Das kann ein Mitarbeiter sein, der durch Schulungen in den einzelnen Bereichen ein Zertifikat erworben hat (Schulungen bietet zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer an). Aufgrund der Komplexität des Themas entscheiden sich aber viele Unternehmen dafür, einen externen ASB (Arbeitsschutzbeauftragten) zu bestellen, zum Beispiel bei einem Ingenieurbüro.Immer ein guter und hilfsbereiter Ansprechpartner: Die Berufsgenossenschaften und die regional zuständige Industrie- und Handelskammer. Hier gibt es oft auch Checklisten oder Guides zum Thema.
Pflicht: Vier mal jährlich tagt der Arbeitssicherheitsausschuss
Beim Arbeitssicherheitsausschuss werden grundsätzlich Themen wie Fluchtwege, Evakuierungspläne, Brandschutz, Ersthelfer und eben innerbetriebliche Verkehrswegesicherheit besprochen: Gab es meldepflichtige Unfälle? Unfallschwerpunkte? Wie kann Abhilfe geschaffen werden?Teilnehmer des Arbeitssicherheitsausschusses sind: Arbeitssicherheitsbeauftragter, Vertreter des Betriebsrats, Geschäftsführer, Betriebsarzt und Vertreter aus der HR-Abteilung.