lebensmittelecht

Was ist die Aufgabe von Lebensmittelverpackungen?

16 min lesen 12 Juli 2023
Wir werden oft gefragt, ob unsere Produkte lebensmittelecht sind. Dass wir diese Information, außer selbstverständlich im Produkt-Bereich Catering und umweltfreundliche Verpackung für Lebensmittel, nicht pauschal bei potentiell für den Kontakt mit Lebensmittel geeigneten Produkten in Katalog oder Webshop mit angeben, zeigt, wie genau wir es mit dieser Frage nehmen. Warum? Erklären wir im Blog! Wir erklären ein paar wichtige Fragen zum Thema „Lebensmittel verpacken“:

Warum überhaupt Lebensmittel verpacken?

Was ist die Aufgabe von Lebensmittelverpackung? Und ist es nicht viel nachhaltiger, Nahrungsmittel unverpackt einzukaufen? Ja. Wo immer es möglich ist, sollte auf Verpackung von Lebensmitteln verzichtet werden. Aber Lebensmittel müssen portioniert, geschützt, gelagert, transportiert und auch versendet werden. All das gelingt in den meisten Fällen nur dank lebensmittelechter Verpackung. Lebensmittel verpacken macht also in vielen Fällen absolut Sinn. Aber wie?

Aus Sicht der Verbraucher: Wieso Lebensmittel verpacken?

Gemäß der Verbraucherzentrale muss eine Lebensmittelverpackung aus Sicht der Verbraucher

  • das Lebensmittel gut schützen
  • einfach und praktisch in der Anwendung sein
  • Informationen über das Lebensmittel liefern
  • umweltverträglich sein
  • und darf keine schädlichen Substanzen an das Lebensmittel abgeben bzw. dessen Geschmack oder Geruch beeinflussen, also lebensmittelecht sein

Aus Sicht von Handel und Industrie: Wieso Lebensmittel verpacken?

Darüber hinaus stellt auch der Handel bzw. die Hersteller weitere Bedingungen an eine gute Lebensmittelverpackung. Sie verpacken Lebensmittel so, dass diese:

  • ansprechend aussehen und angemessen präsentiert werden
  • den Transport unbeschädigt überstehen
  • standfest und gut lagerbar sind
  • möglichst leicht sind, um die Transportkosten zu minimieren
Bei der Größe von Lebensmittelverpackungen wird getrickst...
Bei der Größe von Lebensmittelverpackungen sind Hersteller nicht ganz so „zimperlich“, immer noch identifiziert die Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest regelmäßig und viel zu oft sogenannte Mogelpackungen bei Lebensmitteln. Um durch unnötig große Umverpackungen über den tatsächlichen Wareninhalt hinwegzutäuschen, wird leider unnötig viel Verpackungsmüll hingenommen…

Was genau bedeutet lebensmittelecht? Und was ist lebensmittelgeeignet?

Lebensmittelecht ist eine Verpackung, wenn die Verpackung keinerlei Geschmacksstoffe, Duftstoffe oder gar Schadstoffe an das verpackte Lebensmittel abgibt. Der Übergang jeglicher Stoffe und Materialien auf das Packgut, in diesem Fall Lebensmittel, wird Migration genannt. Liegt diese Migration unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte, gilt die Verpackung als „lebensmittelecht“.

Wie werden Verpackungen auf Lebensmittelechtheit überprüft?

Mit der Überprüfung auf Lebensmittelechtheit können unabhängige Dienstleister und Institute beauftragt werden. So prüft und bewertet beispielsweise das Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV, ob Lebensmittelverpackungen alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Nicht nur das verwendete Material ist dabei entscheidend, sondern vielmehr der gesamte „Lebenszyklus“ der Verpackung über alle Herstellungsstufen, also von der Produktion der Verpackungsmaterialien, die Veredelung und Bedruckung, ggf. die Beschichtung, die Prozesse bei der Abfüllung bis hin zum Recycling.

Sind RAJA Verpackungen lebensmittelecht?
Und darin liegt auch der Grund, warum wir zur Lebensmittelechtheit unserer Verpackungsprodukte in vielen Fällen keine pauschalen Angaben machen können, denn: Auch wenn das verwendete Verpackungsmaterial im Kontakt mit Lebensmitteln unbedenklich ist, wissen auch wir im Einzelfall nicht immer: Was ist mit den verwendeten Druckfarben? Dem Kleber, den Beschichtungen, Imprägnierungen… Wo und wie wurde die Verpackung gelagert? Viele Produktions-Zwischenstufen sowie eine Vielzahl an beteiligten Herstellern und Dienstleistern nicht nur während der Herstellung, sondern auch während Transport und Lagerung machen eine Pauschalaussage schwierig. Wir können diese Fragen für unsere Produkte aber chargengenau rückverfolgen und nachweisen. Fragen Sie uns gezielt – die meisten unserer Verpackungsprodukte sind für den Kontakt mit Lebensmitteln durchaus geeignet und sind somit lebensmittelecht!

Lebensmittel verpacken: Das gilt für Migration und Grenzwerte

Die Migration bezeichnet den Übergang von Stoffen auf einen anderen, in diesem Fall von der Verpackung auf das Nahrungsmittel. Für Lebensmittel entscheidend sind die Gesamtmigration nach EN 1186 sowie die spezifische Migration nach EN 13130. Das Prüflabor des Fraunhofer-Instituts nimmt sogenannte „Migrationsuntersuchungen an Bedarfsgegenständen und Verpackungen inklusive Beratung und Bewertung aus lebensmittelrechtlicher Sicht gemäß Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011, Recyclingverordnung (EU) Nr. 282/2008 und Verordnung (EU) Nr. 450/2009 über aktive Verpackungen“ vor.

Für jeden Stoff sind Grenzwerte festgelegt, abhängig vom Stoff und bezogen auf die täglich tolerierbare Aufnahmemenge (TDI – Tolerable Daily Intake). Die Verbraucherzentrale nennt die häufigsten, verwendeten Stoffe und deren Grenzwerte:

Was ist ein Bedarfsgegenstand? Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang öfter fällt: Ein Bedarfsgegenstand ist ein Gegenstand, der dazu gedacht ist mit Lebensmitteln, Kosmetik oder dem Menschen nicht nur vorübergehend in direkten Kontakt zu kommen. Eine Verpackung ist somit ein Lebensmittelbedarfsgegenstand.

Welche Stoffe können migrieren?

Die schlechte Nachricht: Es gibt so gut wie kein Material (Ausnahme: Glas!), aus dem nicht irgendwelche Stoffe oder Zusatzstoffe in Lebensmittel übergehen könnten. Mehr als 250 potentiell gesundheitsschädliche Stoffe beim Lebensmittel verpacken hat der Verein Foodwatch identifiziert, darunter sind Konservierungsstoffe, Bestandteile von Klebstoff, optische Aufheller, verschiedene Weichmacher (Phtalate), Bisphenol A (BPA), Spuren von Mineralöl (MOSH, MOAH oder DINP) und viele weitere unappetitliche Stoffe. All diese Stoffe gehen in unsere Lebensmittel über, im Ausmaß abhängig von Lagerdauer, Lagertemperatur und der Eigenschaften, die das verpackte Lebensmittel so mit sich bringt. Leider besonders oft belastet: Lebensmittel in aus guten Gründen gerne verwendeten Recycling-Kartonverpackungen. Die gute Nachricht: Beim Lebensmittel verpacken gelten hierzulande strengen Regularien. Auf die Problematik mit den Recyclaten reagiert das IVV beispielsweis mit dem sogenannten Challenge-Test, der die Reinigungseffizienz von Recyclingprozessen in Bezug auf migrationsrelevante post-consumer Substanzen beurteilt.

Am Ende dieser Migratonsprüfung steht die sogenannte Konformitätserklärung: Die geprüfte Verpackung erfüllt alle Anforderungen und ist konform mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln.

Welche Normen müssen Lebensmittelverpackungen erfüllen?

Welche Normen gelten denn nun für den Kontakt mit Lebensmitteln? Kommt ein Material direkt in Kontakt mit Lebensmitteln, muss es der Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 entsprechen. Darin heißt es: „[Sie sind nach] guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung (…) oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen“ (Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1935/2004).

Einige weitere Vorgaben finden sich in der Verordnung EG Nr. 282/2008 für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus recyceltem Kunststoff oder in der Verordnung EG Nr. 450/2009 zu sogenannten aktiven und intelligenten Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt, also solchen, die die Haltbarkeit und den Zustand des verpackten Lebensmittels verbessern sollen, z.B. Feuchtigkeitsabsorber.

Eine Zusammenfassung der geltenden Verordnungen und zuständigen Gremien findet sich auf der Seite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .

Lebensmittel verpacken: Was fällt unter das EU Plastikverbot?

Seit dem im Juli 2021 in Kraft getretenen EU-Plastikverbot ist die Verwendung von Einwegplastik für viele Produkte verboten. Davon betroffen sind Gastronomie und Take-Away mit Produkten wie Besteck (inklusive solche aus PLA Kunststoff), Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Getränkeverpackungen aus Polystyrol und Lebensmittelbehälter aus Styropor. Warum gilt dieses Verbot dann nicht auch für in Plastik verpackte Lebensmittel im Supermarkt, beispielsweise den Joghurtbecher oder der Ketchupflasche?

Ausschlaggebend dafür, ob eine Lebensmittelverpackung vom Einweg-Plastikverbot betroffen ist, sind diese 3 Kriterien:

  • Das verpackte Produkt ist dafür gedacht, sofort nach dem Kauf konsumiert zu werden, sei es vor Ort oder als Mitnahme-Mahlzeit.
  • Das Produkt wird in aller Regel direkt aus der Lebensmittelverpackung konsumiert.
  • Es bedarf für den Verzehr keine weitere Zubereitung (wie zum Beispiel Erwärmen, Garen, Backen…).

Für den Joghurtbecher, um beim Beispiel zu bleiben, treffen die beiden letzten Kriterien zu, beim ersten Kriterium jedoch gibt es Interpretationsspielraum. Gemäß den Leitlinien der EU-Kommission bedeutet das:

Der Joghurt ist zwar direkt verzehrfertig, wird aber in aller Regel nicht an Ort und Stelle konsumiert. Er ist somit zwar zum „unmittelbaren Verzehr geeignet“ aber nicht für den „sofortigen Verzehr intendiert“. Er fällt somit, wie viele andere Plastikverpackungen für Lebensmittel im Supermarkt, nicht unter das Plastikverbot.

Lebensmittel verpacken – mit Biokunstoff PLA

Damit wird der Biokunststoff PLA zu einer interessanten Alternative, um Lebensmittel zu verpacken. Die Abkürzung PLA steht für Polylactide, was umgangssprachlich Polymilchsäure bedeutet. Es handelt sich bei PLA um ein Polyester, das nicht natürlich vorkommt. Chemisch ist der Biokunststoff aus mehreren aneinander gebundenen Milchsäuremolekülen aufgebaut. Durch eine mehrstufige Synthese wird (Stärke-) Zucker mithilfe von Milchsäurebakterien zu Milchsäure fermentiert und anschließend zu langkettiger Polymilchsäure (PLA) polymerisiert. Die Milchsäureproduktion erfolgt primär durch die Nutzung von Maisstärke.  Aus der Polymilchsäure (PLA) wird Granulat hergestellt, das anschließend in jede beliebige Form gebracht werden kann.  Der Biokunststoff PLA kann dann im Temperaturbereich von -10 Grad bis zu +40 Grad Celsius verwendet werden.

Kunststoffverpackungen aus PLA haben mehrere Vorteile:

Neben der hohen Kratzfestigkeit,  Transparenz und Kompostierbarkeit ist es vor allem die Lebensmittelfreigabe, die den Biokunststoff für verschiedene Einsatzgebiete interessant macht, etwa für Verpackungen wie Cremes und Seifen, Plastiktüten oder Einwegprodukte wie den Joghurtbecher.

Woran erkenne ich lebensmittelechte Verpackungen?

EU-weit gültig ist das Glas-Gabel-Symbol. Es kennzeichnet Materialien und Produkte, die für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet, also lebensmittelecht sind.

Finden Sie diesen Hinweis bei einem unserer Produkte, dass Sie für den Versand und die Lagerung von Lebensmitteln verwenden möchten, nicht, sprechen Sie uns bitte an. Für viele unserer Produkte können wir die Konformitätserklärung nachreichen. Dafür verfolgen wir das Produkt schnell und chargengenau zurück – und Sie erhalten Ihre Antwort schnell und unkompliziert!

Lebensmittelverpackungen bedrucken – besondere Vorschriften?

Die EG-Rahmenverordnung Nr. 1935/2004 für Materialien und Stoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist auch hier Grundlage. Für den Druck gilt, gemäß Prüfnorm DIN 10955: Das Füllgut darf durch den Druck in Aussehen, Geruch und Geschmack nicht beeinflusst werden. Darüber hinaus muss der Druck gegen das Füllgut beständig sein, wie in der Prüfungsnorm nach DIN 16524-3 festgelegt. Das schränkt die Möglichkeiten im Bedrucken von Lebensmittelverpackungen natürlich erheblich ein, in der Regel sind Lebensmittelverpackungen daher auch lediglich auf der dem Lebensmittel abgewandten Seite bedruckt, so dass Lebensmittel und Druckfarbe nicht in direkten Kontakt geraten.

Lebensmittelverpackungen innen bedrucken?

Lange galt der Innenseitendruck als echter Meilenstein im Verpackungsdruck. Mit der Entwicklung von speziellen Druckfarben, die sowohl für den Offset-Druck geeignet und migrationsunbedenklich sind, hat 2019 das Unternehmen Epple Druckfarben diese Hürde genommen. Die Farben bestehen aus Bestandteilen, die auch in Lebensmitteln selbst vorkommen und sind somit toxisch unbedenklich. Beispiele in der Praxis finden sich für innen bedruckte Lebensmittelverpackungen jedoch nach wie vor wenige.

Im folgenden Merkblatt Druckfarben für Lebensmittelverpackungen finden sich, sehr übersichtlich, Informationen zu Anforderungen, Verordnungen und Verantwortlichkeiten im Bedrucken von Lebensmittelverpackungen.

Lebensmittelversand: Was müssen Sie beachten?

Beim Versand von Lebensmitteln reden wir meist von sogenannten Sekundär- oder sogar Tertiärverpackungen.

Was ist eine Sekundärverpackung – und was eine Primärverpackung?

Im Grunde ist es wie bei einer Zwiebel: Die Bezeichnungen Primär- Sekundär- und Tertiärverpackung bezeichnen daher, von innen nach außen, die Nähe zum Produkt.

Eine Primärverpackung ist die Verpackung, die das Produkt tatsächlich umschließt, also berührt. Im Falle von Lebensmitteln ist das die Folie um den Schokoriegel oder der Karton, in dem die Nudeln sind. Sie dient vorrangig dem Schutz, dem Portionieren, der einfachen Handhabung und der Hygiene. Die Primärverpackung ist also, bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. bei der klassischen „Müssen Gurken eingeschweißt sein – Frage“), unverzichtbar.

Eine Sekundärverpackung dagegen ist die Kartonverpackung um die einzeln eingeschweißten Schokoriegel, oder die Schachtel um die Zahncremetube. Sie erfüllt meist Gruppierungs- und Präsentationszwecken – und wird aus Gründen des Umweltschutzes auch, wo möglich, weggelassen.

Die Tertiärverpackung wiederum ist die Verpackung, die der Endverbraucher eher selten zu Gesicht  bekommt und die auch keinen direkten Kontakt zum Lebensmittel hat. Sie umgibt die Sekundärverpackung und dient dem Schutz des Produkts bei Lagerung und Versand. Beispiele für eine Tertiärverpackung sind z.B. Schrumpffolie oder eben der Versandkarton. Der Begriff der Umverpackung wird gelegentlich synonym verwendet.

Versandverpackungen für Lebensmittel

Bei der Transport – oder Versandverpackung geht es ganz klar um Funktionalität:

Die optimale Versandverpackung von Lebensmitteln bringt gute Transporteigenschaften mit wie gute Stapelfähigkeit, bestmögliche Stabilität bei möglichst geringem Volumen und möglichst geringem Eigengewicht. Da die Versandverpackung keinen direkten Kontakt zum Lebensmittel hat, müssen Sie hier auch keine besonderen Vorschriften beachten. Die Versandverpackung sollte das Produkt im bestmöglichen Zustand halten, in den meisten Fällen also schützen vor Feuchtigkeit, Lichteinflüssen und Temperaturschwankungen.
Für gekühlte Lebensmittel gelten natürlich deutlich strengere Vorschriften: Gemäß eines guten Cool Chain Managements, muss die Aufrechterhaltung der Kühlkette durchgängig während des gesamten Transports oder Versands gewährleistet sein.
Tipps für die Verpackung gekühlter Ware: Wie lange hält die Isolierbox kühl?

Lebensmittel verpacken: Vakuumieren

Vakuumieren ist eine bewährte Methode, um Lebensmittel, dank Verpackung, länger haltbar zu machen. Aber warum hält z.B. Fleisch im Vakuum länger?

Durch den Entzug von Sauerstoff vermehren sich Bakterien deutlich langsamer. Damit möglichst wenige Keime überhaupt erst in die Verpackung geraten, ist neben der Hygiene entscheidend, dass das Fleisch frisch vakuumiert wird und die Kühlkette zu keiner Zeit unterbrochen ist. Wie langeLebensmittel dann tatsächlich im Vakuum haltbar sind, hängt vom Lebensmittel und den Bedingungen beim Vakuumieren ab. Wenn keine Keime mit eingeschlossen werden (Achtung: Handhygiene, saubere Arbeitsfläche!), wenn der Vakuumiervorgang also unter hygienischen Bedingungen fachgerecht ausgeführt wird, kann ein Rinderbraten im Vakuum bis zu vier Wochen haltbar sein, ein Steak bleibt zirka 2 Wochen frisch.

Was ist denn eigentlich ein Vakuum?
Um uns herum herrscht ein Luftdruck von 1013,25 hPa (= 1013,25 millibar, entspricht 101,325 kPA). Als Vakuum gilt also ein luftgefüllter Raum, in dem der Luftdruck unterhalb dieses Normwertes liegt. Je nach Luftdruck unterscheiden wir zwischen Grobvakuum, Feinvakuum, Hochvakuum und Ultrahochvakuum (Höchstvakuum). Um ein solches Vakuum herzustellen, wird mit einer Vakuumpumpe Luft abgesaugt. Umrechnungshilfe: 100 bar = 100.000 millibar = 100.000 hPA = 10.000kPA = 100.000 hPA Je nach dem Druck in einem Gefäß unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Vakuum. Diese Arten sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt:

Vakuum-Druckbereiche

Druckbereich Druck in hPa (=mbar)
Normaldruck: 1013,25
Grobvakuum: 1013 – 1 bis 1
Feinvakuum: 1 bis 10^-3
Hochvakuum (HV): 10^-3 bis 10^-7
Ultrahochvakuum (UHV): unter 10^-7
Extrem hohes Vakuum (XHV): < 10^-12
Ideales Vakuum (IV) 0

Die Vorteile von Vakuumverpackungen:

Durch den Mangel an Sauerstoff sind die vakuumierten Produkte länger haltbar. Aber auch aus Platzgründen ist das Vakuum sinnvoll: Das Entziehen der Luft im Beutel reduziert das Volumen auf ein absolutes Minimum. Die Folienverpackung bzw. der Beutel wird quasi an das Produkt „rangesaugt“.

Dafür muss die Verpackung luftundurchlässig, also gasdicht sein. Geeignet sind Folien aus Polyamid oder Polyethylen, aber auch Verbundfolien. Auch manche Hartverpackung (z.B. Blechdose) eignet sich zum Vakuumieren – hier entfällt dann allerdings der erwähnte Platzspar-Vorteil.

Vakuumieren kann man nicht nur Lebensmittel...
Nicht nur bei Lebensmitteln ist ein Vakuum ein ausgezeichneter Schutz. Neben der Lebensmittelindustrie und der Gastronomie werden Vakuumiergeräte in nahezu allen Branchen verwendet. Denn auch für Metallbauteile, Schrauben, Elektroprodukte, medizinische Geräte oder Laborartikel bietet das Vakuum einen hervorragenden Schutz gegen beispielsweise Oxidation. Kratzer auf Kunststoffoberflächen und Keime haben im Vakuum ebenfalls keine Chance. Schüttgüter werden beim Vakuumieren im höchsten Grade platzsparend gebündelt, die teils empfindliche Oberfläche von Kunststoffartikeln ist nach dem Einvakuumieren ebenfalls perfekt geschützt.

Mit professionellen Haubenschrumpfgeräten lassen sich Produkte kinderleicht in Folie einschrumpfen. Dabei kann je nach Anforderung zwischen „Nur Schweißen“, „Schweißen und Schrumpfen“ und „verzögert Schrumpfen“ inklusive der entsprechenden Dauer und Temperatur gewählt werden. Die kompakten Geräte lassen sich perfekt in einen Arbeitsplatz integrieren oder können durch ein Untergestell mit Rollen flexibel in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden.

Anwendungsbeispiele Schrumpfen und Schweißen

Die Anwendungsmöglichkeiten für dieses Schrumpf- und Schweißgerät sind sehr vielfältig.

  • Die Folie aus Polyolefin bietet zunächst einen Schutz vor Staub und Verschmutzung bei Lagerung und Transport der Produkte.
  • Gleichzeitig zeichnet sich die Folie durch einen hohen Glanz aus und wertet die so verpackten Produkte auf.
  • Ein gängiges Beispiel aus dem Alltag ist das Schrumpfen und Einschweißen von DVDs, Blu-rays oder Software. Hier erfüllt die Verpackung noch eine zusätzliche Funktion als Diebstahlschutz, da nur durch gewaltsames aufreißen der Folie an den Inhalt der Verpackung gelangt werden kann.
  • Auf Grund der hohen Stabilität der Schrumpffolie kann das Gerät auch zum Bündeln von Produkten verwendet werden. Wie im Video zu sehen, lassen sich so mühelos auch dicke Printmaterialien wie Kataloge und Broschüren bündeln und ansprechend verpacken.

In der Lebensmittelbranche und Gastronomie findet das Schrumpfen und Schweißen ebenfalls Anwendung.

  • Im Gegensatz zur Vakuumverpackung wird der Inhalt beim Schrumpfen nicht luftdicht abgeschlossen. Durch winzige Löcher in der Folie findet ein Luftaustausch statt. So wird die Bildung von Kondenswasser verhindert und die verpackten Lebensmittel bleiben länger frisch. In Bäckereien und Konditoreien wird dieses Verfahren deshalb genutzt um Backwaren wie Kuchen oder Stollen appetitlich und attraktiv zu verpacken.
  • Bei belegten Brötchen und anderen Snacks „für unterwegs“ wird der Kunde auch dankbar sein, wenn seine Mahlzeit nicht auseinanderfällt und er sie problemlos in der Tasche transportieren kann. Damit steht dem Genuss-to-go nichts mehr im Weg.
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