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Gefahrgutverpackungen

Mit Gefahrgutverpackungen der Klasse I versenden Sie Gefahrgüter vorschriftsmäßig.

Beim Versenden von Gefahrgut sind bestimmte Anforderungen zu beachten, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Es darf daher nicht in jeder Verpackung versendet werden. Für den sicheren Transport von potenziell gefährlichen festen Stoffen als auch flüssigen Stoffen ist nur eine spezielle Gefahrgutverpackung zugelassen.

Unsere extrem stabilen Gefahrgutverpackungen erfüllen die Anforderungen nach 4GV (Karton) und können somit für den Transport von Farben, Säuren, Laugen und anderen ätzenden und gefährlichen Stoffen verwendet werden. Dabei entsprechen die Gefahrgutkartons und Gefahrgut-Sperrholzkisten den Luftverkehrs-Vorschriften, den Seeverkehr-Bestimmungen sowie den Straßenverkehrs- und Eisenbahnbestimmungen und können daher mit allen gängigen Transportmöglichkeiten verschickt werden. Auch bei internationaler Beförderung.

Bevor wir Ihnen die gewünschte Gefahrgutverpackung zusenden, bekommen Sie alle nötigen Prüfungsunterlagen, die die Einhaltung der Bestimmungen bestätigen. Passend zu den Gefahrgutverpackungen finden Sie bei uns auch weitere erforderliche Produkte wie Aufsaugmaterial und Gefahrenetiketten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch gerne Filamentbänder und Umreifungsbänder zum Verschließen Ihrer Gefahrgutverpackung.

Welche Verpackungsgruppen gibt es für Gefahrgutverpackung?

Die Verpackungsgruppen sagen aus, für welche Gefahrgüter die Verpackung von einer zugelassenen Prüfstelle geprüft und zugelassen wurde. Gefahrgüter sollten nur in der für ihre Gefahrgutklasse entsprechenden Kartons verpackt werden. Grundlage hierfür ist die UN-Kennzeichnung bzw. der UN-Verpackungscode:

Verpackungsgruppe I - Stoffe mit hoher Gefahr - Eine X-Verpackung kann Gefahrgüter der Verpackungsgruppen I, II und III aufnehmen.

Verpackungsgruppe II - mittlere Gefahr - Eine Y-Verpackung ist für die Gruppe II und III geeignet, nicht jedoch für Stoffe mit hoher Gefahr.

Verpackungsgruppe III - geringe Gefahr - Verpackungen mit der Kennung Z, entsprechen lediglich der Verpackungsgruppe III.

Alle Gefahrgutverpackungen bei RAJA tragen die Kennung X und folgen den UN-Empfehlungen für hohe Gefahr. Bspw. die Referenz 4GV/X 6,3/S/22B/653.773-200076. Diese ist eine zusammengesetzte Verpackung aus 2- bzw. 3-welliger Wellpappe mit einem PE-Beutel Inlett. Zusammen mit saugstarkem Polstermaterial ist sie bspw. für ätzende und entzündbare Stoffe geeignet.

Was bedeutet UN Zulassung?

Gefahrgut darf nur in Gefahrgut-Verpackungen transportiert werden, die eine UN-Kennzeichnung besitzen. Um den internationalen Export/Import zu erleichtern, haben die Vereinten Nationen (UN) ein umfassendes Regelwerk für die Beförderung und die Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gütern aufgestellt. Eine festgelegte Kennzeichnung auf der Verpackung (UN Gefahrgut-Kennzeichnung) gibt Aufschluss über ihre Anwendung. Hierzu zählen Anforderungen an das Verpackungsmaterial und die Materialforschung (bspw. durch das BAM) ebenso wie unterschiedliche Regelungen für den Seeweg (IMDG), Luftweg (IATA-DGR) und den Straßen- sowie Eisenbahnverkehr (ADR/IDR). Nur wenn die Verpackung der Prüfung standhält, erfolgt die Zulassung für den Versendung von Gefahrstoffen.

Was ist ADR/IDR?

Hierbei handelt es sich um das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der Schiene (IDR). ADR steht für Accord Européen Relatif Au Transport International Des Marchandises Dangereuses Par Route (frei übersetzt: Europäische Übereinstimmung für die internationale Beförderung von gefährlichen Waren auf der Straße). IDR gilt für die Beförderung von Gefahrstoffen mit der Eisenbahn (Règlement Concernant Le Transport International Ferroviaire Des Marchandises Dangereuses). An diese Regelungen sind alle Vertragsstaaten gebunden, die einen Gefahrguttransport auf diesem Wege durchführen bzw. veranlassen. Die Gefahrgutverpackungen bei RAJA entsprechen den Bestimmungen an die Verpackung.

Was ist Gefahrgut Luftfracht (IATA-DGR)?

Von der International Air Transport Association (IATA) vergebener Kodex für die Regelung gefährlicher Güter (Dangerous Goods Regulation; DGR). Sie enthält unter anderem Vorschriften für deren Verpackung, das Handling und die Logistik. Die Gefahrgutverpackungen bei RAJA entsprechen diesen Anforderungen an die Verpackung.

Was ist der IMDG-Code?

Auch auf See - also auf Schiffen und Frachtern - gelten spezielle Verfügungen. Hier greift der International Maritime Code for Dangerous Goods, kurz IMDG. Er enthält verbindliche Anweisungen an das Handling, die Lagerung als auch die Verladung von gefährlichen Gütern zur und auf See. Mit den Gefahrgutverpackungen bei RAJA erfüllen Sie den Vorschriften für die Verpackung.

Auf unserem Blog erfahren Sie mehr darüber, wie Sie gefährliche Güter optimal schützen!

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